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Empfehlungen für die Veröffentlichung von offenen Datensätzen

Sie sollten in Ihrer Behörde die folgenden Aspekte bei der Bereitstellung Ihrer offenen Datensätze berücksichtigen.

Treffen Sie zunächst eine Auswahl der Daten, die Sie veröffentlichen wollen. 2014 hat das Institut für Informationsmanagement eine Online-Konsultation bei Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt, um zu ermitteln, welche Daten die bremischen Behörden veröffentlichen sollen. Im Transparenzportal wurden die Ergebnisse der Studie veröffentlicht, die in Anlage 3 der Studie aufgeführte Liste der eingegangenen Vorschläge kann Aufschluss geben, welche Daten aus der Bevölkerung nachgefragt werden.

Beginnen Sie mit der Bereitstellung einzelner, Ihnen vorliegender einfacher und vorhandener Datensätze.

Ein paar Beispiele aus den unterschiedlichen Themenbereichen:

  • Bevölkerung (z.B. Bevölkerungszahl, Verteilung, Demografie)
  • Bildung und Wissenschaft (z.B. Schulen, Volkshochschulen, Hochschulen)
  • Veranstaltungen (z.B. Wochenmärkte, Straßenfeste, Konzerte)
  • Entsorgung (z.B. Abfalltermine, Recyclinghöfe, Containerstandorte)
  • Gesundheit (z.B. Krankenhäuser, Ärzte, Apotheken, Notdienste)
  • Familie (z.B. Kitas, Kindergärten, Spielplätze)
  • Haustierservices (z.B. Tierärzte, Tierheim, Tierpflege, Hundekotbehälter)
  • Infrastruktur (z.B. Radwege, Toiletten, Briefkästen, Geldautomaten)
  • Kontrolle (z.B. Badegewässer, Lebensmittel, Großküchen, Gaststätten, Kriminalstatistik)
  • Stadtplanung (z.B. Flächennutzungsplan, Bauvorhaben, Verkehr)
  • Umweltdaten (z.B. Feinstaub, CO2, Pollen, Naturschutzgebiete, Wassertemperaturen)
  • Wohnen (z.B. Wohngeld, Mietspiegel, Immobilien, Grundstückspreise)

Grundsätzlich gilt, dass es für fast alle Daten ein Interesse auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger gibt. Um anzufangen, können Sie anhand der Beantwortung folgender Fragen eine Priorisierung vornehmen:

  • Über welche digitalen Datensätze verfügt Ihre Behörde?
  • Haben Sie das alleinige Nutzungsrecht für die Datensätze oder können Sie sich die entsprechenden Genehmigungen einholen?
  • Welche Datensätze sind bereits jetzt online verfügbar?
  • Welche weiteren Datensätze könnten bereitgestellt werden, die bereits auf anderen Wegen veröffentlicht wurden (beispielsweise in Flyern, Broschüren, auf Plakaten oder Ihres KoGIs-Auftritts)?
  • Welche Datensätze wurden bereits über IFG-Anträge angefordert?
  • Welche Datensätze wurden 2014 in der Online-Konsultation ermittelt?

Die EU Kommission hat Leitlinien für empfohlene Datensätze und Gebühren für die Weiterverwendung von Dokumenten herausgegeben. Danach sind folgende Datenkategorien in der EU am stärksten nachgefragt:







KategorieBeispielsdatensätze
GeodätenPostleitzahlen, nationale und lokale Karten (Kataster, topographische Karten, Meereskarten, Verwaltungskarten usw.)
Erdbeobachtung und UmweltWeltraum und In-situ-Daten (Überwachung von Luft-, Boden- und Wasserqualität, Energieverbrauch, Emissionen usw.)
VerkehrsdatenFahrpläne öffentlicher Verkehrsmittel (alle Verkehrsträger) auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, Straßenarbeiten, Verkehrsinformationen usw.)
StatistikNationale, regionale und lokale statistische Daten mit den wichtigsten demographischen und ökonomischen Indikatoren (BIP, Alter, Gesundheit, Beschäftigung, Einkommen, Bildung usw.)
UnternehmenUnternehmen und Unternehmensregister (Listen eingetragener Unternehmen, Daten zu Eigentumsverhältnissen und Management, Registrierungskennungen, Bilanzen usw.)

Bitte beachten Sie, dass bei der Veröffentlichung von Daten datenschutzrechtliche oder urheberrechtliche Regelungen gelten und berücksichtigt werden müssen.

Sie müssen deshalb vor der Veröffentlichung die Rechte an dem Datensatz überprüfen.
Darüber hinaus sollten die Grundsätze von offenen Datensätzen Berücksichtigung finden:

  • Vollständigkeit
  • Primärquelle
  • Zeitnahe Zurverfügungstellung
  • Leichter Zugang
  • Maschinenlesbar
  • Diskriminierungsfreiheit
  • Verwendung offener Standards
  • Lizenzierung
  • Dokumentation (Dauerhaftigkeit)
  • Nutzungskosten

Wenn Ihre Daten maschinenlesbar sind, können sie mit entsprechendem Spezialwissen zur Dateninterpretation, -analyse und -visualisierung verarbeitet, lesbar und nutzbar gemacht werden. PDF-Dateien, DOC- und DOCX-Dateien oder Grafikformate wie JPG, TIFF oder GIF sind keine maschinenlesbaren Datenformate. Stellen Sie sich deshalb bei der Wahl der richtigen Datenformate die Fragen:

  • In welchen Formaten liegen die Datensätze vor?
  • Welche Dateiformate sind für die konkreten Datensätze geeignet, um sie automatisiert weiterverwenden zu können?
  • Wer kann die Datensätze gegebenenfalls mit speziellen Werkzeugen in besser geeignete Datensätze umwandeln?













FormatEinsatzgebiet
xlsx (Excel)allgemeine Datensätze und Tabellen
csv (Comma Separated Value)allgemeine Datensätze und Tabellen
xml (Extensible Markup Language)allgemeine Datensätze und Tabellen
html (Hypertext Markup Language)allgemeine Datensätze und Tabellen
rss (Newsfeed/Webfeed Syndication)allgemeine Datensätze und Tabellen
rdf (Resource Description Framework)allgemeine Datensätze und Tabellen
json (Java Script Object Notation)allgemeine Datensätze und Tabellen
txt (Text File)allgemeine Datensätze und Tabellen
gml (Geography Markup Language)Geodaten
gpx (GPS Exchange Format)Geodaten
kml (Keyhole Markup Language)Geodaten
dxf (Drawing Interchange File)Geodaten
shp, shx, dbf (ESRI Shapefile Format)Geodaten

Die Bedingungen, unter welchen veröffentlichte Datensätze genutzt werden können, werden durch Nutzungsbestimmungen (Lizenzen) festgelegt. Über die mögliche Verwendung entscheiden die Behörden.

Im Transparenzportal sind nur Datensätze erlaubt, die eindeutigen Nutzungsbestimmungen zugewiesen sind.

Aufgrund des Senatsbeschlusses (Drucksache 18/911), Publikationen (darunter fallen auch Datensätze) unter Creative-Commons-Lizenz zu stellen, muss bei allen veröffentlichten Dokumenten und Datensätzen die entsprechende CC-Lizenz ausgewählt werden.
Wählen Sie die entsprechende Lizenz aus. Eine Übersicht aller aktuell verfügbaren Lizenzen erhalten Sie unter www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.50092.de.

Um die Wahl der richtigen Datenformate zu erleichtern sollten Sie innerhalb Ihrer Behörde möglichst Vorgaben für die Datenlizenzen verwenden.

Klären Sie vor der Veröffentlichung ebenso notwendige Gebühren und Entgelte:

  • Gibt es rechtlich vorgeschriebene Gebühren oder Entgelte für die Datenbereitstellung?
  • Entstehen durch die individuelle Datenbereitstellung tatsächlich Aufwände, die weitergeben werden müssen?

Die Datensätze für die Veröffentlichung im Transparenzportal müssen mit Metadaten ergänzt werden, damit sie im Internet auffindbar sind.

Die Metadaten werden durch die einzelnen Behörden in KoGIs eingetragen und von dort automatisch an das Transparenzportal übermittelt. Im Transparenzportal selbst befinden sich keine Datensätze. Die eigentlichen Datensätze liegen auf den dezentralen Behörden-Internetauftritten und werden lediglich vom Transparenzportal verlinkt.

Die notwendigen Informationen zur Pflege der Metadaten entnehmen Sie dem KoGIs-Handbuch.

Die Veröffentlichung der offenen Datensätze erfolgt in der Regel mit den KoGIs-Modulen und ist in dem KoGIs-Handbuch beschrieben.
Durch die Novellierung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes (BremIFG) im April 2015 wurde die Veröffentlichung bestimmter Informationsgegenstände weiter konkretisiert.

Gerade im Hinblick auf diese Neuregelungen hat der Senat mit Beschluss vom 27. Oktober 2015 das Projekt "Umsetzungskonzept zum Bremer Informationsfreiheitsgesetz" eingesetzt.

Im Umsetzungskonzept soll eine standardisierte Schnittstelle entwickelt werden, die es KoGIs-fremden Nutzern ermöglicht, Metainformationen von lokal vorliegenden Dokumenten sowie offenen Datensätzen zu melden. Diese Metainformationen sollen damit standardisiert in das Transparenzportal überführt werden können. Die Fertigstellung dieser Schnittstelle ist für Anfang bis Mitte 2017 geplant.