Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntgabe der ab 1. August 2017 geltenden Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt Bremerhaven

Bekanntgabe der ab 1. August 2017 geltenden Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt Bremerhaven

Vom 22. März 2017

Veröffentlichungsdatum:12.04.2017 Inkrafttreten01.08.2017
Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 245
Zitiervorschlag: "Bekanntgabe der ab 1. August 2017 geltenden Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt Bremerhaven (Brem.ABl. 2017, S. 245)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:22.03.2017
Fassung vom:22.03.2017
Gültig ab:01.08.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:4/10
Fundstelle:Brem.ABl. 2017, 245
Bekanntgabe der ab 1. August 2017 geltenden Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt Bremerhaven

Bekanntgabe der ab 1. August 2017 geltenden Beiträge
für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen
der Stadt Bremerhaven

Vom 22. März 2017

Gemäß § 1 Absatz 4 der Beitragsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Bremerhaven vom 15. Mai 2014 (Brem.GBl. S. 298) gibt der Magistrat der Stadt Bremerhaven bekannt, dass ab 1. August 2017 folgende Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt Bremerhaven erhoben werden:

Betreuungsart

Monatlicher Beitrag ab 01.08.2017



Krippe ganztags mit Verpflegung

333,00 €





Krippe halbtags mit Verpflegung

210,00 €





Alterserweitert ganztags mit Verpflegung

242,00 €





Alterserweitert Teilzeit mit Verpflegung

187,00 €





Alterserweitert halbtags mit Verpflegung

152,00 €





Alterserweitert halbtags ohne Verpflegung

127,00 €





Kindertagesstätte/Hort halbtags ohne Verpflegung

79,00 €





Kindertagesstätte/Hort halbtags mit Verpflegung

106,00 €





Kindertagesstätte/Hort Teilzeit mit Verpflegung

126,00 €





Hort ganztags mit Verpflegung

141,00 €





Kindertagesstätte ganztags mit Verpflegung

157,00 €


Bremerhaven, den 22. März 2017

Magistrat
der Stadt Bremerhaven


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.