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Bekanntgabe der ab 1. August 2017 geltenden Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege der Stadt Bremerhaven

Vom 22. März 2017

Veröffentlichungsdatum:12.04.2017 Inkrafttreten01.08.2017
Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 246
Bezug (Rechtsnorm)§ 2
Zitiervorschlag: "Bekanntgabe der ab 1. August 2017 geltenden Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege der Stadt Bremerhaven (Brem.ABl. 2017, S. 246)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:22.03.2017
Fassung vom:22.03.2017
Gültig ab:01.08.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:4/7
Norm:§ 2
Fundstelle:Brem.ABl. 2017, 246
Bekanntgabe der ab 1. August 2017 geltenden Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege der Stadt Bremerhaven

Bekanntgabe der ab 1. August 2017 geltenden Beiträge
für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege
der Stadt Bremerhaven

Vom 22. März 2017

Gemäß § 2 Absatz 5 des Ortsgesetzes über Kindertagespflegebeiträge der Stadt Bremerhaven vom 25. April 2013 (Brem.GBl. S. 124), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 15. Mai 2014 (Brem.GBl. S. 296) geändert worden ist, gibt der Magistrat der Stadt Bremerhaven bekannt, dass ab 1. August 2017 folgende Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege der Stadt Bremerhaven erhoben werden:

Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahre (§ 2 Absatz 1 des Ortsgesetzes)


Inanspruchnahme der Kindertagespflege

Monatlicher Beitrag ab 01.08.2017




1.

bis zu 10 Stunden wöchentlich

76,00 €






2.

bis zu 15 Stunden wöchentlich

116,00 €






3.

bis zu 20 Stunden wöchentlich

154,00 €






4.

bis zu 25 Stunden wöchentlich

192,00 €






5.

bis zu 30 Stunden wöchentlich

230,00 €






6.

bis zu 35 Stunden wöchentlich

268,00 €






7.

bis zu 40 Stunden wöchentlich

308,00 €






8.

bis zu 45 Stunden wöchentlich

346,00 €






9.

bis zu 50 Stunden wöchentlich

383,00 €






10.

bis zu 55 Stunden wöchentlich

422,00 €






11.

bis zu 60 Stunden wöchentlich

460,00 €






Kindertagespflege für Kinder über 3 Jahre (§ 2 Absatz 2 des Ortsgesetzes)


Inanspruchnahme der Kindertagespflege

Monatlicher Beitrag ab 01.08.2017




1.

bis zu 10 Stunden wöchentlich

33,00 €






2.

bis zu 15 Stunden wöchentlich

49,00 €






3.

bis zu 20 Stunden wöchentlich

67,00 €






4.

bis zu 25 Stunden wöchentlich

84,00 €






5.

bis zu 30 Stunden wöchentlich

100,00 €






6.

bis zu 35 Stunden wöchentlich

117,00 €






7.

bis zu 40 Stunden wöchentlich

132,00 €






8.

bis zu 45 Stunden wöchentlich

149,00 €






9.

bis zu 50 Stunden wöchentlich

165,00 €






10.

bis zu 55 Stunden wöchentlich

181,00 €






11.

bis zu 60 Stunden wöchentlich

200,00 €






Bremerhaven, den 22. März 2017

Magistrat
der Stadt Bremerhaven


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