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Vorkaufsortsgesetz

Veröffentlichungsdatum:18.05.2017 Inkrafttreten19.05.2017
Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 287
Zitiervorschlag: "Vorkaufsortsgesetz vom 30. März 2017 (Brem.ABl. 2017, S. 287)"

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juris-Abkürzung: VorkBRHVOG BR 2017
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:VorkBRHVOG BR 2017
Ausfertigungsdatum:30.03.2017
Gültig ab:19.05.2017
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2017, 287
Gliederungs-Nr:-
Vorkaufsortsgesetz
Vom 30. März 2017
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ortsgesetz:

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§ 1
Anwendungsbereich

Dieses Ortsgesetz gilt für die in der Anlage dargestellten und benannten Grundstücke in den Stadtteilen Lehe, Mitte und Geestemünde.

Es handelt sich um die nachfolgend aufgeführten, bebauten Grundstücke:

1.

Klopstockstr. 17/Schillerstr. 84

2.

Moltkestraße 26

3.

Moltkestr. 28

4.

Eupener Str. 30/Goethestr. 54

5.

Goethestr. 30

6.

Goethestr. 32

7.

Körnerstr. 7

8.

Potsdamer Str. 6

9.

Uhlandstr. 8

10.

Hafenstr. 199

11.

Hafenstr. 42

12.

Dionysiusstr. 71

13.

Wasserweg 1

14.

Schleusenstr. 32 - 36/Bürgermeister - Martin - Donandt - Platz 32- 32c

15.

Klopstockstr. 2

16.

Georgstr. 71/Max - Dietrich - Str. 20

Die Anlage ist Bestandteil dieses Ortsgesetzes.

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§ 2
Vorkaufsrecht

(1) Der Stadt Bremerhaven steht für die in § 1 bezeichneten Grundstücke ein Vorkaufsrecht im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.

(2) Die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Stadt den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.

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§ 3
Inkrafttreten

(1) Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Vorkaufsortsgesetz vom 5. Mai 2011 (Brem.GBl. S. 387) außer Kraft.

Bremerhaven, den 30. März 2017

Magistrat
der Stadt Bremerhaven

Grantz
Oberbürgermeister

Hinweis gemäß § 3 Brem. Verkündungsgesetz:

Das dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30. März 2017 zugrunde liegende Exemplar dieses Ortsgesetzes einschließlich der Anlage kann während der üblichen Dienststunden kostenfrei eingesehen werden beim

Magistrat der Stadt Bremerhaven
Technisches Rathaus
Stadtplanungsamt, Zimmer 109
Fährstraße 20
27568 Bremerhaven

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