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Verordnung über die Festsetzung der Hochwasserschutzlinie im Land Bremen

Veröffentlichungsdatum:01.08.2017 Inkrafttreten02.08.2017
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 02.08.2017 bis 12.02.2020Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2017, S. 334

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juris-Abkürzung: HWSchLinV BR 2017
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:HWSchLinV BR 2017
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über die Festsetzung der Hochwasserschutzlinie
im Land Bremen
Vom 27. Juli 2017
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 02.08.2017 bis 12.02.2020

V aufgeh. durch § 4 Absatz 2 der Verordnung vom 27. Januar 2020 (Brem.GBl. S. 8)

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Aufgrund des § 62 Absatz 3 in Verbindung mit § 92 Absatz 3 des Bremischen Wassergesetzes vom 12. April 2011 (Brem.GBl. S. 262 - 2180-a-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2015 (Brem.GBl. S. 622) geändert worden ist, wird verordnet:

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§ 1
Verlauf der Hochwasserschutzlinie
auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen

Die Hochwasserschutzlinie verläuft auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen

1.

an der Weser

a)

an der rechten Weserseite

aa)

von der süd-östlichen Landesgrenze bis zur Lesum

von der Landesgrenze in Bollen (Punkt W1) als Erddeich neben dem Wirtschaftsweg und der Straße „Am Weserhof“ unter der Bundesautobahn A 1 durch und weiter neben der Straße „Zum Schlut“ und der „Weser-Ems-Straße“ bis zum Fuldahafen; weiter an der südlichen Hafenkante zum Hafenkopf und neben dem Geh- und Radweg über die Straße „Hemelinger Hafendamm“ bis an den „Bundesautobahn Zubringer Hemelingen“, neben dem Zubringer zwei Zufahrten zum Zubringer Hemelingen überkreuzend bis zum Geh- und Radweg und in dessen Verlauf auf den „Hemelinger Hafendamm“; weiter an der rechten Seite des Gehweges die „Hermann-Funk-Straße“ überquerend als Stahlspundwand bis zur Straße „Allerkai“; in östliche Richtung über die Straße „Zum Allerhafen“ weiter bis an die Straße „Zum Allerhafen“, dieser ca. 130 m in nördlicher Richtung folgend und weiter nach links als Erddeich über den Hemelinger Hafendeich, Kraftwerksdeich bis zur Straße „Föhrenstraße“; der Straße folgend bis an die Straße „Hastedter Osterdeich“ (Punkt W2) und in deren Verlauf weiter bis an den „Osterdeich“; auf dem „Osterdeich“ bis an die Schlachtemauer an der Straße „Tiefer“; der Schlachtemauer folgend bis zur Höhe Stephanikirche, dort abknickend in nördlicher Richtung entlang der Flurstücksgrenze 358/4 auf die „Großenstraße“, dort nach ca. 35 m in südlicher Richtung abknickend zurück zur Schlachtemauer, hinter der Stephanibrücke entlang der den Fockegarten umgebenden Außenmauer weiter entlang der Schlachtemauer die Eisenbahnbrücke kreuzend; hinter dem Grundstück „Am Weser-Terminal Nr.6“ abknickend auf die Straße „Am Weser-Terminal“, diese ca. 65 m folgend, dann wieder abknickend auf die Weserbahnhof-Promenade zum Weserbahnhof II und dort weiter auf der ehemaligen Kaje des Weserbahnhofs I bis an das Flurstück 249/18 (derzeitig Firma Kellogg’s) (Punkt W3); weiter genau auf der Grenze zwischen den Flurstücken 60/6 und 313/235 bis zur Straße „Hansator“; in Flucht der Verlängerung der Buffkaje - der nördlichen Kaje des Europahafens - weiter im Verlauf der Buffkaje bis zur Hafeneinfahrt des Europahafens und anschließend als Erddeich parallel zur Weser auf der Straße „Überseepromenade“ bis zum Wendebecken Überseehafen; über die Deckwerkskrone des Abschlussdammes des ehemaligen Überseehafens bis an die südliche Kaje des Holz- und Fabrikenhafens; der Kaje stadteinwärts folgend; am Hafenkopf bis zur Straße „Fabrikenufer“ und an der Verladerampe nach ca. 550 m zur Kaje schwenkend; dem Kajen- und Uferverlauf bis an die Weserkaje („Waterfront-Promenade“) folgend und weiter im Kajenverlauf stromabwärts über die Straßen „Sternentor“ und „Use Akschen“ (Punkt W4); über die „Kap-Horn-Straße“ dem Gleisverlauf folgend bis zur südlichen Gebäudeecke des ehemaligen U-Boot-Bunkers „Hornisse“; an der nördlichen Bunkerseite weiter bis über die Kaje am Kap-Horn-Hafen; dem Kajen- und Uferverlauf bis an die Schleuse Oslebshausen folgend; über das Binnen- und Außenhaupt (doppelte Deichsicherheit) auf die nördliche Schleusenseite; von dort direkt an der Kaje bis zum Schiffsliegeplatz Osterort; anschließend vom Ufer abschwenkend über das Grundstück Flur VR 113, Flurstück 17/142 (derzeit Firmengelände ArcelorMittal) am außendeichs liegenden Mittelsbürener Hafen vorbei bis Mittelsbüren (Punkt W5); weiter stromab parallel zum Straßenverlauf der „Mittelsbürener Landstraße“, der „Niederbürener Landstraße“ sowie der „Lesumbroker Landstraße“ (Punkt W6) bis zum Lesumsperrwerk (Punkt W7/L3);

bb)

in Bremen-Nord

beginnend am Lesumsperrwerk (Punkt W7/L3) in nördlicher Richtung bis zur Straße „Am Wasser“, anschließend als Stahlspundwand in westlicher Richtung zwischen der Straße „Am Wasser“ und dem Grohner Yachthafen, biegt dann am Ende des Hafenbeckens südwestlich bis zur Lesum und verläuft weiter parallel zum Lesumufer stromab ca. 450 m, knickt sodann rechtwinklig in nördliche Richtung am Flurstück 839/4 ab und bindet anschließend im höherliegenden Gelände an der Straße „Am Wasser“ ein (Punkt W8); wird nach diesem natürlichen, ausreichende Höhe aufweisenden Geestrücken an der „Friedrich-Klippert-Straße“ weitergeführt (Punkt W9); verläuft dort auf der linken Straßenseite bis zu der Straße „Zum Alten Speicher“, dann ein kurzes Stück in südwestlicher Richtung, kreuzt die Straße „Zum Alten Speicher“ und direkt das Gebäude des Einkaufszentrums; knickt hinter dem Einkaufszentrum wieder Richtung „Friedrich-Klippert-Straße“ und verläuft dort zwischen Hafen und Straße bis vor die Wohnbebauung an der Straße „Zur Vegesacker Fähre“, anschließend in südwestlicher Richtung bis zur „Rohrstraße“; weiter parallel zur „Rohrstraße“, schließt im Bereich der Straße „Zur Vegesacker Fähre“ wieder an den Geestrücken mit ausreichender Höhenlage an (Punkt W10) und wird an der Straße „Zur Westpier“ weitergeführt (Punkt W11); verläuft dort in südwestlicher Richtung zum Weserufer, wo sie in nordwestlicher Richtung abknickt, geht bis zur Grünanlage Bahrsplate und knickt ab in Richtung „Weserstrandstraße“, wo sie parallel zu dieser Straße verläuft; führt nach Kreuzung des Fährzubringers Blumenthal direkt am Rönnebecker Hafen entlang und weserabwärts weiter als Stahlspundwand bis Flur VR 138 Flurstück 133/5, knickt dort in nördlicher Richtung ab, verläuft parallel entlang Flur VR 138 Flurstücks 133/5 und schließt nach Kreuzung der „Bürgermeister-Dehnkamp-Straße“ an den Geesthang an (Punkt W12); ab Ende der Straße „Wasserweg“ (Punkt W13) als Erddeich an der Weser stromab in nordwestlicher Richtung, kreuzt die „Wilhelmshavener Straße“, knickt dann als Stahlspundwand in Richtung Fährzubringer Farge und ein weiteres Mal in Richtung Gelände des Kraftwerks Farge ab, auf dem Kraftwerksgelände dann wieder parallel zum Weserufer bis zum Bereich des auf ausreichender Höhenlage liegenden Geesthanges beim Gewerbegebiet Farge-West (VR 134 Flurstück 873/1) (Punkt W14); wird fortgeführt an der Straße „Unterm Berg“ (Punkt W15) in Höhe des Betriebsgeländes des Wasser- und Schifffahrtsamtes (Unterm Berg 24), passiert in nordwestlicher Richtung das Tanklager Farge, dann weiter als Erddeich parallel zum Weserufer und der Bucht vor der Gedenkstätte Bunker „Valentin“ bis zur Landesgrenze (Punkt W16);

b)

an der linken Weserseite

beginnend an der Landesgrenze (Punkt W17) auf dem Arster Weserdeich unter der Bundesautobahn A 1 und weiter als Erddeich bis zum Einlaufbereich der Flutmulde Werdersee; neben dem Werdersee auf dem Habenhauser Deich neben der Kleinen Weser entlang der Straßen „St. Pauli Deich“ und „Am Deich“; unter der Brücke der Bundesstraße 75 auf der Straße „Auf dem Dreieck“ bis zum Eisenbahndamm der Eisenbahnlinie Bremen-Oldenburg (Punkt W18); entlang des Eisenbahndammes bis zur „Woltmershauser Straße“; parallel zur „Woltmershauser Straße“ bis zur Ladestraße, zwischen der Straße und der Wohnbebauung bis zur Straße „Westerdeich“; weiter entlang der Straße „Rablinghauser Deich“ bis zur „Senator-Bortscheller-Straße“ und dieser folgend bis zur „Senator-Apelt-Straße“ (Punkt W19); entlang der „Senator-Apelt-Straße“ hinter dem Hochregallager am Flur VL 72 Flurstück 29/18 abknickend weiter in Richtung Ortsteil Seehausen am rechten Straßenrand als Erddeich; hinter dem Hochwasseraufnahmepolder in nordöstlicher Richtung auf dem Erddeich bis an die Weser und weiter an der Weser vor der Kläranlage Seehausen entlang bis zum Yachthafen Hasenbüren; vor dem Hafenbecken abknickend bis an die Straße Hasenbürener Deich und im Straßenverlauf bis zur Landesgrenze am Ochtumsperrwerk (Punkt W20);

c)

auf dem Teerhof

von der Einmündung der Straße „Werderstraße“ in die Straße „Herrlichkeit“ (Punkt T1) als weserseitige Bordsteinkante des Gehweges bis zum Beginn der Granitstützwand; in deren Verlauf landseitig an der Straße „Herrlichkeit“ einschließlich einer Treppenanlage bis zum Brückenwiderlager der „Wilhelm-Kaisen-Brücke“; weiter als Brückenwiderlager und anschließend als Granitstützwand landseitig der Straße „Herrlichkeit“; am Ende der Granitstützwand (Punkt T2) rechtwinklig über die Straße „Herrlichkeit“ in die Granituferwand der Weser; weserabwärts im Verlauf der Granituferwand unter der „Teerhofbrücke“ durch und weiter bis an das Gebäude „Museum Weserburg“; entlang der weserseitigen Gebäudeaußenwand des „Museum Weserburg“ auf der gesamten Gebäudelänge; weiter einschließlich einer Treppe als Granituferwand bis an die „Bürgermeister-Smidt-Brücke“ (Punkt T3); von dem Ende der Granituferwand in südwestliche Richtung im Straßenverlauf parallel zur „Bürgermeister-Smidt-Brücke“ bis zur Granituferwand der Kleinen Weser (Punkt T4); als Granituferwand in südöstliche Richtung am rechten Ufer der Kleinen Weser einschließlich einer Treppe bis an das Gebäude „Museum Weserburg“; weiter im Verlauf der Außenwand auf der gesamten Gebäudelänge des „Museum Weserburg“ bis an die verklinkerte Betonwand an der Kleinen Weser; anschließend weiter im Verlauf der verklinkerten Betonwand am Beginn einschließlich einer Treppenanlage; im Verlauf der verklinkerten Betonwand bis an die Wehranlage des „Wehres Kleine Weser“; weiter als Widerlager der Wehranlage und anschließend wieder als verklinkerte Betonwand bis zur integrierten Treppenanlage; dort im Verlauf der landseitigen Treppenwange bis zur oberen Stufe und dort auf die wasserseitige Brüstung der Treppenanlage; im Brüstungsverlauf des Widerlagers der ehemaligen „Brautbrücke“ bis zum oberen Anfang der abwärtsführenden Fußgängerrampe und dort über den Gehweg auf die landseitige Wange der Rampe; weiter im Verlauf der verklinkerten Uferwand bis zur „Wilhelm-Kaisen-Brücke“; weiter als Widerlager der „Wilhelm-Kaisen-Brücke“ (Punkt T5); dann landseitig abschwenkend an der Widerlagerflügelwand in nordöstliche Richtung den Asphaltweg kreuzend bis an die landseitige Wegekante; entlang der Wegekante in südliche Richtung bis an die Einmündung der Straße „Franziuseck“ und weiter an der straßenseitigen Kante des parallel zur Straße „Am Werderufer“ gelegenen Weges bis der Weg in Höhe der Straße „Steinstraße“ auf die Straße „Am Werderufer“ stößt; im Verlauf der Bordsteinkante bis zur Straße „Fuldastraße“; in das hohe Gelände (Punkt T6) des Ufers der Kleinen Weser verlaufend.

2.

an der Ochtum

a)

an der rechten Ochtumseite

am Weserdeich beginnend südlich der Autobahnabfahrt Arsten (Punkt O1), weiter am südlichen Fuß der Bundesautobahn-Auffahrt Arsten bis an den Fuß des Autobahndammes, in westliche Richtung am Autobahndamm bis zur Krummhörens Kuhle, auf der nördlichen Autobahnseite um die Kuhle vor dem Schöpfwerk und weiter am Damm der Bundesautobahn; auf der rechten Ochtumseite auf dem Arster Ochtumdeich bis zur „Kattenturmer Heerstraße“ (Punkt O2); auf dem Ochtumdeich bis zur „Kladdinger Straße“ und am Kopf des Flughafens Bremen neben der Huchtinger Ochtum auf dem Ochtumdeich unter der Bundesstraße 75 hindurch bis zur Eisenbahnlinie Oldenburg-Bremen (Punkt O3); im Verlauf des Eisenbahndammes stadteinwärts bis zur Grollander Ochtum; in südlicher Richtung neben der Grollander Ochtum unter der B 75 hindurch bis zum Lärmschutzwall am Flughafen und auf der anderen Ochtumseite zurück, unter der Eisenbahnlinie hindurch, weiter bis zur „Warturmer Heerstraße“; auf der anderen Straßenseite über den „Alten Schutzdeich“ und „Am Reedeich“; unter der Hafenbahn neben den Ochtumaltarmen an die „Stromer Landstraße“; weiter neben der „Stromer Landstraße“ bis zur Ochtumbrücke (Punkt O4), dort zwischen Landesgrenze und „Wiedbrokstraße“ bis zum „Hasenbürener Umdeich“ und auf dem Hasenbürener Umdeich weiter, der an die Deichlinie auf der Straße zwischen dem Hasenbürener Yachthafen und dem Ochtumsperrwerk stößt (Punkt O5);

b)

an der linken Ochtumseite (Hochwasserschutzlinie um Huchting)

beginnend beim Kreuzungspunkt der Eisenbahnlinie Bremen-Oldenburg mit der Varreler Bäke (Punkt O6) weiter in östliche Richtung im Verlauf des Bahndammes bis zur Bahnkreuzung mit dem Fußgängerweg nördlich um den Mahlbusen des Huchtinger Schöpfwerks bis zur Straße „Vor den Seelanden“, die Bahnstrecke kreuzend über das Gelände des Güterbahnhofs Huchting und weiter im Straßenverlauf „Zum Huchtinger Bahnhof“; über die „Alte Heerstraße“ und die „Huchtinger Heerstraße“ weiter im Verlauf der „Kirchhuchtinger Landstraße“ in die Straße „Trupen“ und hinter der St-Georg Kirche direkt an der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstückes 84/1 auf der Straße „An der Dingstätte“; gradlinig weiter über das Flurstück 75/3 über die Wendeschleife Huchting der Straßenbahn, über das Flurstück 123/26 (Rolandcenter) und das Flurstück 70/3 bis zur „Wienberger Straße“ (Punkt O7), der Straße folgend gradlinig weiter über den „Hohenhorster Weg“ bis zur St. Matthäus-Kirche auf dem Flurstück 199/1; südlich der Kirche in die Straße „Hermannsburg“ bis zum Friedhof Huchting und weiter nördlich des Friedhofes in die „Dovemoorstraße“ bis zur „Scheveninger Straße“, neben der Landesgrenze als Erddeich in nordwestliche Richtung bis zur Varreler Bäke; entlang der Varreler Bäke unter der „Oldenburger Straße“ und „Huchtinger Heerstraße“ bis an die Bahnlinie Bremen-Oldenburg (Punkt O6);

3.

an der Wümme und der Lesum

a)

an der Wümme und der Lesum (linke Seite) von der Landesgrenze am Bremer Kreuz bis zum Anschluss an den Weserdeich

beginnend an der Landesgrenze zu Niedersachsen hinter dem Bremer Kreuz (Punkt Wü1) und anschließend in nördlicher Richtung entlang der Bundesautobahn A 27 (soweit diese im Land Bremen liegt) bis zur Straßenunterführung „Bultenweg“, schwenkt dort auf den Weg „Am Osterholzer Deich“ und verläuft weiter in nördlicher Richtung auf oder neben der Straße „Am Hodenberger Deich“, wobei sie die Eisenbahnlinie Bremen-Hamburg kreuzt, führt weiter bis zum „Ebbensieker Weg“ (Punkt Wü2) und anschließend in westlicher Richtung neben der Straße „Am Hollerdeich“ bis zur „Katrepeler Landstraße“; von dort auf bzw. neben der „Katrepeler Landstaße“, kreuzt die „Borgfelder Landstraße“ und erreicht westlich der Grundstücke Borgfelder Landstraße 30 bis 38 den Deich hinter der Bebauung (Punkt Wü3); knickt hier in westlicher Richtung ab und führt an der „Borgfelder Heerstraße“ parallel zu dieser weiter, überquert die „Borgfelder Allee“ und verläuft anschließend neben oder auf den Straßen „Borgfelder Deich,“ „Kreuzdeich“ und „Am Lehester Deich“; von dort biegt sie in westlicher Richtung ab und führt über die Straßenabschnitte „Oberblockland“, „Niederblockland“ und „Wummensiede“ auf einer Strecke von ca. 10 km bis zur „Ritterhuder Heerstraße“ (Punkt Wü4), die sie dort kreuzt; danach verläuft sie auf oder neben der Straße „Wasserhorst“, ab der Kreuzung mit dem Wirtschaftsweg (Punkt L1), Gemarkung VR 354, Flurstück 20 (Wasserhorst Nr. 4) als Lesumdeich weiter; kreuzt die Bundesautobahn A 27 und führt weiter auf der Straße „Am Lesumdeich“ - die Eisenbahnlinie Bremen-Bremerhaven und die „Burger Heerstraße“ kreuzend (Punkt L2) - bis zur „Lesumbroker Landstraße“, folgt dieser auf einer Länge von ca. 5 km rechtsseitig, führt südlich vorbei am Lesumsperrwerk und endet im Anschluss an den Weserdeich (Punkt W7/L3);

b)

um die Ortschaft Timmersloh (rechte Wümmeseite)

in einem Ring um die Ortschaft Timmersloh in einer Länge von rd. 7 km, beginnend im Kreuzungspunkt des Erddeiches mit der „Timmersloher Landstraße“ ca. 120 m nordwestlich der Straßeneinmündung „An den Kämpen“ (Punkt Wü5), folgt dann in nordöstlicher Richtung dem landwirtschaftlichen Weg zu dem Bauernhof Flur VR 316, Flurstück 12; erreicht mit einigen größeren Bögen und dem Passieren eines weiteren Bauernhofes Flur VR 316, Flurstücke 16 u. 17, nach ca. 2 km den „Meiermoorweg“, folgt diesem in südöstlicher Richtung, dann weiter auf der „Timmersloher Landstraße“, verlässt diese nach ca. 300 m und folgt auf einer Länge von weiteren 300 m den Flurgrenzen bis zur Straße „Hinterm Moorlande“, von dort auf der Straße „Hinterm Moorlande“ und weiter auf der Straße „Am Großen Moordamm“ in westlicher Richtung bis zur Einmündung der Straße „Auf der Hohen Heide“ auf der rechten Seite; über die Straße „Auf der Hohen Heide“ und einen parallel zur Straße „Auf den Kämpen“ laufenden Feldweg bis zum Ausgangspunkt in der „Timmersloher Landstraße“ im Kreuzungspunkt mit dem Erddeich;

c)

im Bereich Warf-Butendiek (rechte Wümmeseite)

beginnend an der Landesgrenze zu Niedersachsen (Punkt Wü6) in südlicher Richtung rechts vom Großen Graben, knickt in westlicher Richtung ab und liegt in der „Butendieker Landstraße“, schwenkt hinter der ersten Rechtskurve von der Straße nach Westen ab und geht dann weiter in westlicher Richtung hinter der Bebauung an der „Warfer Landstraße“ bis zur „Borgfelder Allee“; dieser folgend bis zum „Mehlandsdeichweg“ und auf diesem weiter bis zur Landesgrenze Niedersachsen (Punkt Wü7).


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§ 2
Verlauf der Hochwasserschutzlinie
auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven
und im stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven

Die Hochwasserschutzlinie verläuft auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven und im stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven

1.

an der Weser

beginnend an der südlichen Landesgrenze zu Niedersachsen ca. 900 m südlich des Sturmflutsperrwerkes Luneplate (Punkt W21) zunächst in nördlicher Richtung mittig auf der Deichkrone des Deiches Luneplate, quert das Sturmflutsperrwerk Luneplate über je zwei Paar Hubtore (1. und 2. Hochwasserschutzlinie), verläuft weiter mittig auf der Deichkrone des Deiches Luneplate und schließt ca. 130 m südlich der Lune an den Seedeich an, verläuft weiter mittig auf dem Deichkronenweg des Seedeiches, verspringt am Ende der Straße „Am Seedeich“ in eine Stahlspundwand, die parallel zum Gehweg entlang der Straße „An der Neuen Schleuse“ verläuft, knickt vor (2. Hochwasserschutzlinie) und hinter (1. Hochwasserschutzlinie) dem Parkplatz westlich der Fischereihafen-Doppelschleuse rechtwinklig in östlicher Richtung jeweils in die Straße „An der Neuen Schleuse“ ab, verläuft anfangs mittig der Straße, dann weiter über das Schleusenbauwerk und je zwei außen- und binnenseitige Schleusentore der Fischereihafen-Doppelschleuse bis zum Anschluss an die „Bussestraße“, wo sich beide Hochwasserschutzlinien wieder treffen, quert im weiteren Verlauf mittig der „Bussestraße“ die „Bülowstraße“, verschwenkt an der Einmündung zur „Wilhelmshavener Straße“, den Fußweg kreuzend, in nordwestlicher Richtung, verspringt anschließend in eine Betonwand und bindet nach Querung der „Wilhelmshavener Straße“ über ein Deichschart an die Beton- und Stahlspundwand der Auffahrt zur „Kennedybrücke“ an, verläuft entlang dieser Wand in nordwestlicher Richtung bis zur Straße „An der Geeste“, quert diese über zwei Flügeltore eines Deichscharts (ersatzweise über Dammbalkenverschlüsse) und verspringt in eine Stahlspundwand, die an das Geeste-Sturmflutsperrwerk anbindet, verläuft über das Geeste-Sturmflutsperrwerk mit je zwei Stemmtorpaaren (1. und 2. Hochwasserschutzlinie), weiter entlang des südwestlichen Gehweges der „Columbusstraße“, knickt hinter der Fußwegtreppe, die die „Columbusstraße“ und die Straße „Am Radarturm“ verbindet, in südwestlicher Richtung ab, verläuft entlang der nördlichen Seite der Straße „Am Radarturm“ bis zu deren Knickpunkt nach Norden, knickt hier ab und verläuft entlang der Westseite der Straße „Am Radarturm“, verspringt in die Böschungsoberkante an der nördlichen Ecke der Außenfassade des heutigen Gebäudes des Wasser- und Schifffahrtsamtes (Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flurstück 139/1) und umläuft dieses Gebäude beginnend in südwestlicher Richtung, verläuft dann vom westlichen Ende des Gebäudekomplexes (Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flurstück 138) in südwestlicher Richtung direkt in eine Steinwand, kreuzt die Straße „Am Alten Vorhafen“ (Deichschart) und bindet in eine Stahlspundwand ein, folgt dieser anfangs in nordwestlicher Richtung, biegt im weiteren Verlauf in westlicher Richtung ab, kreuzt die Straße „Am Alten Vorhafen“ nochmals (Deichschart), verspringt in die angrenzende Stahlspundwand (Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flurstück 102/14) folgt dieser bis zu deren Ende und verspringt auf die Mitte des Deichkronenweges des Weserdeiches, verläuft von da mittig des Weges, im weiteren Verlauf (westlich der Tiefgarage eines Einkaufszentrums (Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flurstück 165) und eines Hotels (Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flurstück 163)) in einer Stahlspundwand, verläuft anschließend wieder mittig des Deichkronenweges, springt in eine Hochwasserschutzmauer und bindet am südöstlichen Ende des heutigen „Zoo am Meer“ (Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flurstück 101/9) an eine Hochwasserschutzwand an, verläuft weiter in der Kelleraußenwand des „Zoo am Meer“ (Spund/Betonwand - Deichschart - Spund/Betonwand) (Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flurstücke 101/9, 101/5, 101/6, 102/22, 101/11, 91/13) auf der westlichen Seite der „H.-H.-Meier-Straße“, quert diese am nördlichen Ende des „Zoo am Meer“, bindet in die außendeichs gelegene südliche Stahlspundwand der Sportbootschleuse ein und verläuft innerhalb dieser Stahlspundwand in nordwestlicher Richtung, weiter über das Außenhaupt des Schleusenbauwerkes mit je zwei Paar Sektorentoren (1. und 2. Hochwasserschutzlinie) in die angrenzende nördliche Stahlspundwand, folgt der Stahlspundwand, knickt dann, den Schleusengarten über einen Fußweg an seiner höchsten Erhebung kreuzend, in Richtung Deichkronenweg des Lohmanndeiches ab, folgt mittig dem Deichkronenweg des Lohmanndeiches in nördlicher Richtung, verspringt an dessen Ende in die Vorhafenwand der Kaiserschleuse und verläuft weiter im Schleusenbauwerk über je ein außen- sowie binnendeichs gelegenes Schleusentor (1. und 2. Hochwasserschutzlinie), quert anschließend die Straße „Am Stückgutterminal“ an deren südlichem Ende und bindet auf der westlichen Seite an die Stahlspundwand an, die parallel zur Straße „Am Stückgutterminal“ verläuft, folgt von da der Stahlspundwand zunächst in nördlicher Richtung in der Straße „Am Stückgutterminal“, knickt in die „Steubenstraße“ ab, wo sie vor der Einmündung zur „Geo-Plate-Straße“ in südwestlicher Richtung abermals abknickt, passiert im weiteren Verlauf die heutige Straßenzufahrt zu einem Betriebsgrundstück (Schiebetor) (Gemarkung Überseehafen, Flur 23, Flurstück 25/2), wechselt mehrfach die Richtung, quert, bevor sie in westlicher Richtung abknickt, die südliche Zufahrt zum heutigen Columbusbahnhof (Dammbalkenverschluss) und schließt im weiteren Verlauf an das Bürogebäude Columbusbahnhof (Gemarkung Überseehafen, Flur 23, Flurstück 9/12) an, verläuft weiter in nordwestlicher Richtung entlang der Außenfassade des Gebäudes und verspringt an deren nordwestlichem Ende in eine Stahlspundwand, folgt dieser Stahlspundwand (Gemarkung Überseehafen, Flur 23, Flurstück 9/44) und quert am Ende in westlicher Richtung abknickend die Bahnschienen und die Straße „Columbuskaje“ über zwei Deichscharte mit je zwei Stemmtoren (ersatzweise über Dammbalkenverschlüsse), verläuft weiter als Stahlspundwand, knickt in nördlicher Richtung ab und geht an deren Ende in die Deichkrone des angrenzenden Gründeichs über, verspringt am Ende zunächst in eine Stahlspundwand und anschließend in die Stirnseite der Torkammer der Nordschleuse, knickt ab in westliche Richtung in eine Stahlbetonwand parallel zur Torkammer, quert die Straße „An der Nordschleuse“ über zwei Stemmtore eines Deichscharts (ersatzweise über einen Dammbalkenverschluss), verspringt erneut in eine Stahlbetonwand, bindet an dessen Ende an die nördliche Seite des Schleusentors Außenhaupt Nordschleuse an, verläuft über die nördliche Schleusentorseite über eine aufmontierte Stahlausführung, bindet wieder ein in eine Stahlbetonwand, folgt dieser in nordwestliche Richtung, knickt am Ende rechtwinklig ab in südliche Richtung, kreuzt die Straße „An der Nordschleuse“, verspringt in eine Stahlbetonwand, folgt dieser ca. 8 m in südwestlicher Richtung, kreuzt erneut die Straße „An der Nordschleuse“ in westliche Richtung, bindet wieder ein in eine Stahlbetonwand, folgt dieser in südwestliche Richtung bis zum Übergang in eine Stahlspundwand, folgt dieser in westliche Richtung, verläuft weiter über zwei Stemmtore eines Deichscharts (ersatzweise über einen Dammbalkenverschluss), bindet ein in eine Stahlspundwand und folgt dieser in südwestliche Richtung bis zum Anschluss an die Stromkaje des Container-Terminals „Wilhelm Kaisen“ (Container-Terminal 1 bis 4), der sie an der Kajenkante bis zu deren nördlichen Ende folgt, knickt dort in nordöstlicher Richtung ab, verspringt in eine Stahlspundwand, folgt dieser und bindet an den Norddeich an, verläuft weiter mittig des Deichkronenweges des Norddeiches, quert das Weddewarder Siel über je zwei Paar Hubtore (1. und 2. Hochwasserschutzlinie), folgt weiter dem Deichkronenweg des Norddeiches und endet an der nördlichen Landesgrenze zu Niedersachsen bei Weddewarden (Punkt W22).

2.

an der Geeste

a)

Bereich Stresemannstraße -Tidesperrwerk - Stresemannstraße

beginnend an der südlichen Grundstücksgrenze (Gemarkung Geestendorf, Flur 41, Flurstück 43/2) parallel zur „Stresemannstraße“ südöstlich eines Autohauses (Punkt G1) zunächst in nordwestliche Richtung mittig auf der Deichkrone, quert den Geh- und Radweg sowie die „Grimsbystraße“ in nordöstliche Richtung, verläuft weiter zunächst in östliche Richtung mittig auf einem Gründeich parallel zur „Grimsbystraße“, folgt diesem mittig weiter in nordöstliche Richtung bis zur Geestebrücke „Stresemannstraße“, kreuzt die „Stresemannstraße“, verläuft weiter mittig auf der Deichkrone des Deiches entlang der Straße „Zur Hexenbrücke“ bis zur Eisenbahnlinie Bremen-Cuxhaven, kreuzt die Bahnstrecke, folgt weiter mittig der Deichkrone bis auf Höhe des Tidesperrwerks, knickt ab in eine Stahlspundwand, folgt dieser bis zum Tidesperrwerk, verläuft über die Kammerschleuse des Tidesperrwerks mit je einem Hubtor und anschließend über das Tidesperrwerk mit zwei Hubtoren, verspringt auf die Westseite der Straße „Am Wischacker“ zunächst in eine Stahlspundwand, bindet anschließend ein in einen Gründeich, folgt mittig der Deichkrone in westliche Richtung bis zur Eisenbahnlinie Bremen-Cuxhaven, kreuzt die Bahnstrecke, verläuft weiter mittig der Deichkrone bis zum Weg „Auf dem Reuterhamm“, kreuzt diesen Weg in südöstliche Richtung, schließt an mittig auf die Deichkrone des Deiches entlang der „Kleingartenanlage Reuterhamm“ und endet nordwestlich der Geestebrücke „Stresemannstraße“ (Punkt G2).

b)

Bereich Werftstraße - Geestewanderweg

beginnend an der Kaje südlich des Geestewanderwegs auf dem Grundstück (Gemarkung Lehe, Flur 14, Flurstück 3/24) (Punkt G3) zunächst in südöstliche Richtung entlang der Kaje bis zu einem Uferdeckwerk, folgt diesem, geht erneut über in eine Kaje bis zur südlichsten Grundstücksgrenze des ehemaligen Betriebsgeländes der Firma Kistner (Gemarkung Lehe, Flur 14, Flurstück 188/11), knickt ab in nordwestliche Richtung und verläuft entlang der Grundstückgrenze (Gemarkung Lehe, Flur 14, Flurstücke 188/11, 124/2 und 125/1), knickt am Ende des Flurstücks 125/1 ab in südwestliche Richtung, verläuft entlang der Grundstücksgrenze Flurstück 125/1 und im weiteren Verlauf über das Grundstück (Gemarkung Lehe, Flur 14, Flurstück 699/131) und endet an der Zuwegung der Hafenstraße 48A (Punkt G4).


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§ 3
Karten

(1) Der Verlauf der Hochwasserschutzlinie ist jeweils mit einer grünen Linie in den dieser Verordnung beiliegenden Karten eingetragen, für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen im Maßstab 1 : 35 000, für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven einschließlich stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven im Maßstab 1 : 15 000. Die Karten sind Bestandteile dieser Verordnung.

(2) Ausfertigungen der Verordnung werden nebst der jeweiligen Karte

1.

für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und

2.

für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven einschließlich stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven beim Umweltschutzamt Bremerhaven

aufbewahrt und können dort während der üblichen Sprechzeiten kostenfrei eingesehen werden. Darüber hinaus kann die Verordnung einschließlich der Übersichtskarte und der Lagepläne auch auf der Internetseite des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr (www.bauumwelt.bremen.de) eingesehen werden.

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§ 4
Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Hochwasserschutzlinie im Land Bremen vom 7. Dezember 2012 (Brem.GBl. S.535), die durch Verordnung vom 13. März 2014 (Brem.GBl. S. 226) geändert worden ist, außer Kraft.

Bremen, den 27. Juli 2017

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
- Obere Wasserbehörde -

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