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Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleistungen

Vom 1. August 2017

Veröffentlichungsdatum:04.08.2017 Inkrafttreten05.08.2017
Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 635
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleistungen vom 1. August 2017 (Brem.ABl. 2017, S. 635)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:01.08.2017
Fassung vom:01.08.2017
Gültig ab:05.08.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2017, 635
Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleistungen

Bekanntmachung über das Entgelt bei Anschluss der Heizung von
Dienstwohnungen an dienstliche Versorgungsleistungen

Vom 1. August 2017

Gemäß § 18 Absatz 1 der Bremischen Dienstwohnungsvorschriften vom 8. Februar 2006 (Brem.ABl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 ÄndVwV vom 17. Oktober 2016 (Brem.ABl. S. 956), wird das einheitliche Entgelt je Quadratmeter Wohnfläche der beheizbaren Räume auf der Basis des Mittelwertes des repräsentativen Wärmepreises aus einem Wärmeverbrauch von 240 kWh vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 für den Abrechnungszeitraum vom

1. Oktober 2017 bis


30. September 2018

mit Euro 13,258 jährlich und Euro 1,105 monatlich

festgesetzt.

Die Pauschale ist mit monatlich 1/12 des berechneten Betrages zu entrichten.

Bremen, den 1. August 2017

Die Senatorin für Finanzen


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