Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.09.2017 bis 16.05.2019
Aufgrund des § 5 Absatz 4 Satz 4 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Gesetz vom 23. Juni 2017 (BGBl. I. S. 1693) geändert worden ist, verordnet der Senat:
Einzelansicht Seitenanfang§ 1
Die Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung nach § 5 Absatz 4 Satz 2 und 3 der Insolvenzordnung wird auf den Senator für Justiz und Verfassung übertragen.
Einzelansicht Seitenanfang§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 29. August 2017
Der Senat
Einzelansicht Seitenanfang