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Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes "Betrieb für Informationstechnologie Bremerhaven (BIT)", Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Wirtschaftsjahr 2016

Veröffentlichungsdatum:06.11.2017 Inkrafttreten07.11.2017
Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 958
Bezug (Rechtsnorm)LHO § 26
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes "Betrieb für Informationstechnologie Bremerhaven (BIT)", Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Wirtschaftsjahr 2016 (Brem.ABl. 2017, S. 958)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:06.11.2017
Fassung vom:06.11.2017
Gültig ab:07.11.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 26 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2017, 958
Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes "Betrieb für Informationstechnologie Bremerhaven (BIT)", Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Wirtschaftsjahr 2016

Jahresabschluss des Wirtschaftsbetriebes
„Betrieb für Informationstechnologie Bremerhaven (BIT)“,
Betrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Absatz 1
der Landeshaushaltsordnung (LHO)
für das Wirtschaftsjahr 2016

Gemäß der Ziffer 7 Absatz 1 laufende Nummer 3 der Richtlinie für Betriebe nach § 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) der Stadt Bremerhaven (RLBetBremerhaven) vom 11. Dezember 1996 hat der Personal- und Organisationsausschuss als zuständiger Betriebsausschuss mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

„Der Personal- und Organisationsausschuss als zuständiger Betriebsausschuss stellt einstimmig auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Prüfungsberichtes, gem. Ziffer 7 lfd. Nr. 3 der RLBet Bremerhaven den mit einem uneingeschränkten Beschäftigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgestellten Jahresabschluss 2016 fest und erteilt dem Betriebsleiter Herrn Thomas Adolf und der Betriebsleiterin Frau Sabine Busch-Cole, die erforderliche Entlastung.“

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2016



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung 2016



Anlage 3:

Abschließender Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

gez. Grantz
Oberbürgermeister
Vorsitzender des Personal- und
Organisationsausschusses
als zuständiger Betriebsausschuss


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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