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  • Gesetz zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 14. November 2017

Gesetz zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Veröffentlichungsdatum:21.11.2017 Inkrafttreten22.11.2017
Fundstelle Brem.GBl. 2017, S. 471
Zitiervorschlag: "Gesetz zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 14. November 2017 (Brem.GBl. 2017, S. 471)"

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juris-Abkürzung: GlüÄndStVtr2G BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GlüÄndStVtr2G BR
Ausfertigungsdatum:14.11.2017
Gültig ab:22.11.2017
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2017, 471
Gliederungs-Nr:-
Gesetz zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Vom 14. November 20171
Zum 28.03.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Fußnoten

1
[Red. Anm.: Mangels Ratifizierung in allen Länder ist der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages nach seinem Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos (Brem.GBl. 2018 S. 315).]
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Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1

Dem am 16. März 2017 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2

(1) Tritt der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 am 1. Januar 2018 in Kraft, wird dies im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntgegeben. Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos, wird dies im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntgegeben.2

(2) Mit Inkrafttreten des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages wird das Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 12. Juni 2012 (Brem.GBl. S. 241 - 2191-b-1) aufgehoben.

(3) Tritt der Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 nach seinem § 35 Absatz 2 Satz 1 mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft, gelten seine Regelungen als bremisches Landesgesetz fort. Dies gibt der Senator für Inneres und Sport bis zum 1. August 2021 im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt. In diesem Fall berichtet der Senat der Bürgerschaft (Landtag) bis zum Ende des Jahres 2023 über die Notwendigkeit des Fortbestehens der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags.

Fußnoten

2

[Red. Anm.: Mangels Ratifizierung in allen Länder ist der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages nach seinem Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos (Brem.GBl. 2018 S. 315).]

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Artikel 3

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremen, den 14. November 2017

Der Senat

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