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Jahresabschluss des Sondervermögens Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen (SVINFRA) für das Wirtschaftsjahr 2016

Veröffentlichungsdatum:29.11.2017 Inkrafttreten30.11.2017
Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 984
Bezug (Rechtsnorm)BremSVInfraOG § 7
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss des Sondervermögens Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen (SVINFRA) für das Wirtschaftsjahr 2016 (Brem.ABl. 2017, S. 984)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:29.11.2017
Fassung vom:29.11.2017
Gültig ab:30.11.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 7 BremSVInfraOG
Fundstelle:Brem.ABl. 2017, 984
Jahresabschluss des Sondervermögens Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen (SVINFRA) für das Wirtschaftsjahr 2016

Jahresabschluss des Sondervermögens Infrastruktur
der Stadtgemeinde Bremen (SVINFRA)
für das Wirtschaftsjahr 2016

Der Sondervermögensausschuss Infrastruktur hat gemäß § 7 des Ortsgesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen vom 27. April 2010 (Brem.GBl. S. 49) zum Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2016 des Sondervermögens Infrastruktur die folgenden Beschlüsse gefasst:

1.
Der Sondervermögensausschuss Infrastruktur stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 des Sondervermögens Infrastruktur fest.
2.
Der Sondervermögensausschuss Infrastruktur beschließt, den Bilanzverlust 2016 in Höhe von 766 474 788,16 € auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Der Sondervermögensausschuss Infrastruktur erteilt der Geschäftsführung für das Jahr 2016 Entlastung.

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2016

Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung 2016

Anlage 3:

Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
zum 31. Dezember 2016

gez. Senator Dr. Joachim Lohse
Vorsitzender des
Sondervermögensausschusses Infrastruktur


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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