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Kammerbeitrag 2018 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Veröffentlichungsdatum:14.12.2017 Inkrafttreten15.12.2017
Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 1000
Zitiervorschlag: "Kammerbeitrag 2018 der Arbeitnehmerkammer Bremen (Brem.ABl. 2017, S. 1000)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Erlassdatum:04.12.2017
Fassung vom:04.12.2017
Gültig ab:15.12.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2017, 1000
Kammerbeitrag 2018 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Kammerbeitrag 2018 der Arbeitnehmerkammer Bremen

Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat auf ihrer Sitzung am 23. November 2017 beschlossen:

Der Beitrag für die Arbeitnehmerkammer Bremen beträgt für das Jahr 2018 0,15 % des monatlichen Arbeitslohnes.

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 29. November 2017 nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 ArbNKG genehmigt.

Ausgefertigt, Bremen, den 4. Dezember 2017

Vorstand der Arbeitnehmerkammer Bremen


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