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Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die länderübergreifende Planfeststellung für die BAB 281, 4. Bauabschnitt

Veröffentlichungsdatum:16.07.2007 Inkrafttreten17.07.2007
Fundstelle Brem.GBl. 2007, S. 415
Gliederungsnummer:91-b-2
Zitiervorschlag: "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die länderübergreifende Planfeststellung für die BAB 281, 4. Bauabschnitt vom 10. Juli 2007 (Brem.GBl. 2007, S. 415)"

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juris-Abkürzung: BABA2814APlanStVtrG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 91-b-2
juris-Abkürzung:BABA2814APlanStVtrG BR
Ausfertigungsdatum:10.07.2007
Gültig ab:17.07.2007
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2007, 415
Gliederungs-Nr:91-b-2
Gesetz zum Staatsvertrag
zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen
über die länderübergreifende Planfeststellung für die BAB 281, 4. Bauabschnitt
Vom 10. Juli 2007
Zum 17.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossen Gesetz:

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§ 1

(1) Dem am 16. und 27. April 2007 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen betreffend die Übertragung der Befugnis zur grenzüberschreitenden Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzflächen im Zuge der Planfeststellung für den 4. Bauabschnitt der BAB 281 auf dem Gebiet des Landkreises Wesermarsch wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.

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§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 10. Juli 2007

Der Senat

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