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  • Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes vom 18. Juni 1969

Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes

Veröffentlichungsdatum:20.06.1969 Inkrafttreten31.12.2009
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 31.12.2009 bis 31.01.2010Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Artikel 1 Nr. 24 des Gesetzes vom 22.03.2005 (Brem.GBl. S. 91)
Fundstelle Brem.GBl. 1969, S. 65
Gliederungsnummer:2040-a-3a

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juris-Abkürzung: BGÄndG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2040-a-3a
juris-Abkürzung:BGÄndG BR
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2040-a-3a
Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes
Vom 18. Juni 1969
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 31.12.2009 bis 31.01.2010

G aufgeh. durch Art. 21 Abs. 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 (Brem.GBl. 2010 S. 17)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 1 Nr. 24 des Gesetzes vom 22.03.2005 (Brem.GBl. S. 91)

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

[Änderungsanweisungen zum Bremischen Beamtengesetz in der Fassung vom 20. Dezember 1966 (Brem.GBl. S. 229 - 2040-a-1) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes vom 2. Juli 1968 (Brem.GBl. S. 117).]

Artikel 2

[Änderungsanweisungen zur Besoldungsordnung B (Anlage II des Bremischen Besoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1968 - Brem.GBl. S. 251).]

Artikel 3

(aufgehoben)

Artikel 4

(aufgehoben)

Artikel 5

Die Vorschriften dieses Gesetzes treten am 1. April 1969 in Kraft. Artikel 3 und 4 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.

Bremen, den 18. Juni 1969

Der Senat


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