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Ortsgesetz Nr. 1 der Stadtvertretung der Stadt Bremerhaven über die Änderung des Stadtnamens “Wesermünde” in “Bremerhaven”

Veröffentlichungsdatum:25.03.1947 Inkrafttreten26.03.1947
Fundstelle Brem.GBl. 1947, S. 48
Zitiervorschlag: "Ortsgesetz Nr. 1 der Stadtvertretung der Stadt Bremerhaven über die Änderung des Stadtnamens “Wesermünde” in “Bremerhaven” vom 10. März 1947 (Brem.GBl. 1947, S. 48)"

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juris-Abkürzung: BRHVNamenOG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BRHVNamenOG BR
Ausfertigungsdatum:10.03.1947
Gültig ab:26.03.1947
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1947, 48
Gliederungs-Nr:-
Ortsgesetz Nr. 1 der Stadtvertretung der Stadt Bremerhaven über
die Änderung des Stadtnamens “Wesermünde” in “Bremerhaven”
Vom 10. März 1947
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Auf Grund einstimmigen Beschlusses der Stadtvertretung vom 7. Februar 1947 wird mit Genehmigung des Senats des Landes Bremen und Zustimmung der Militärregierung das Gesetz über die Änderung des Stadtnamens verkündet.

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§ 1

Das Gebiet der Stadtgemeinde Wesermünde und des Hafengebietes Bremerhaven erhält den Namen:
Bremerhaven.

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§ 2

Das Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

Bremerhaven, den 10. März 1947

Die Stadtvertretung der Stadt Bremerhaven.

G. v. Heukelum,

Oberbürgermeister.

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