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Ortsgesetz zur Einrichtung des Innovationsbereichs Sögestraße

Veröffentlichungsdatum:02.06.2014 Inkrafttreten11.12.2012
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.12.2012 bis 10.12.2017Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2014, S. 274

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juris-Abkürzung: InnBerSögeOG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
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juris-Abkürzung:InnBerSögeOG BR
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Ortsgesetz zur Einrichtung des Innovationsbereichs Sögestraße
Vom 27. Mai 2014
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.12.2012 bis 10.12.2017

Der Senat verkündet das nachstehende von der Stadtbürgerschaft nach § 4 des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren vom 18. Juli 2006 (Brem.GBl. S. 350), das durch Gesetz vom 2. Juni 2009 (Brem.GBl. S. 181) geändert worden ist, beschlossene Ortsgesetz:

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§ 1
Innovationsbereich

Auf den Flächen, die in Anlage 1 mit einer dicken Linie umrandet sind, wird ein Innovationsbereich eingerichtet. In Anlage 2 sind die im Innovationsbereich liegenden Grundstücke aufgeführt.

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§ 2
Ziele und Maßnahmen

(1) Mit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das Ziel verfolgt, die Sögestraße als Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort zu stärken und zu entwickeln.

(2) Zur Erreichung dieses Ziels ist vorgesehen,

1.

die Standortmarke mit werblichen Maßnahmen weiterzuentwickeln, insbesondere durch

a)

die Erarbeitung einer einheitlichen Werbelinie,

b)

den Aufbau und die Pflege eines Internetauftrittes,

c)

die Intensivierung der Präsenz in Sozialen Netzwerken,

d)

die Werbung in gedruckten Medien und mit Hörfunkspots;

2.

die einheitliche Weihnachtsbeleuchtung zu erneuern und auf die gesamte Straße auszuweiten;

3.

die Entwicklung von imageprägenden Veranstaltungen;

4.

die Verbesserung der Sauberkeit durch zusätzliche Reinigungen;

5.

die Verbesserung der Sicherheit, insbesondere durch

a)

die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes,

b)

die Verwendung von künstlicher Desoxyribonukleinsäure (DNA),

c)

das Anbieten von Seminaren für Mitarbeiter;

6.

ein Gestaltungskonzept zu entwickeln, insbesondere für

a)

die Standorte von Fahrradständern, Plakatierungen, Aufstellern und Werbefahnen,

b)

die Standorte von öffentlicher Möblierung,

c)

die Beschilderung im Straßenraum;

7.

die Begrünung durch das Aufstellen einheitlicher Pflanzgefäße;

8.

die Renovierung der städtischen Müllgefäße;

9.

die Belange des Innovationsbereiches gegenüber der Verwaltung und Politik zu vertreten insbesondere bei

a)

der Erstellung einer Gestaltungssatzung,

b)

der Optimierung der Wegeführung in der Bremer Innenstadt unter besonderer Berücksichtigung des Schüsselkorbes und der Einmündung der Knochenhauerstraße,

c)

der Überprüfung der Standorte der Beschilderung und Stadtmöblierung,

d)

der Einigung von Schildern und Laternen,

e)

Sondernutzungen.


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§ 3
Aufgabenträger

Aufgabenträger ist die CS City-Service GmbH, Bremen.

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§ 4
Standortausschuss

Dem Standortausschuss gehören je ein Vertreter der betroffenen Grundstückseigentümer, der gewerblichen und freiberuflichen Mieter im Innovationsbereich, der Stadtgemeinde Bremen und der Handelskammer Bremen an. Ein Vertreter der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, der Ortsamtsleiter des Ortsamtes Mitte-Östliche Vorstadt, sowie der Beiratssprecher des Beirates Mitte nehmen an den Sitzungen des Standortausschusses beratend teil.

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§ 6
Verwaltungspauschale

Als Pauschale für den Verwaltungsaufwand wird ein Betrag in Höhe von 1 Prozent der tatsächlich eingegangenen Zahlungen festgesetzt.

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§ 7
Geltungsdauer

Dieses Ortsgesetz tritt am 11. Dezember 2012 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 10. Dezember 2017 außer Kraft

Bremen, den 27. Mai 2014

Der Senat

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Anlage 1

(zu § 1)

Link auf Abbildung

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Anlage 2

(zu § 1)

Lfd.Nr.

Gemarkung

Flurstückskennzeichen

Straße

Hausnummer

Teilung

1

Altstadt 4

842/26; 842/27

Sögestraße

74

 

2

Altstadt 4

844/10; 841/12

Sögestraße

72

 

3

Altstadt 4

839/5

Sögestraße

70

 

4

Altstadt 4

805/1

Sögestraße

62-64a

 

5

Altstadt 4

804/1

Sögestraße

60

55,31%

6

Altstadt 4

803/2

Sögestraße

58

44,66%

7

Altstadt 4

802/4

Sögestraße

56

 

8

Altstadt 4

801/3

Sögestraße

54

 

9

Altstadt 4

800/10

Sögestraße

50-52

 

10

Altstadt 4

799/1

Sögestraße

48

 

11

Altstadt 4

798/4

Sögestraße

46

 

12

Altstadt 4

796/1

Sögestraße

42-44

 

13

Altstadt 4

795/1

Sögestraße

40

 

14

Altstadt 4

783/5; 794/1

Sögestraße
Carl-Ronning-Straße

36-38
3

 

15

Altstadt 4

793/1

Sögestraße

34

 

16

Altstadt 4

788/1

Sögestraße

30-32

 

17

Altstadt 4

749/4

Sögestraße

22-28

50%

18

Altstadt 4

745/4

Sögestraße

18-20

50%

19

Altstadt 4

744/1

Sögestraße

16

 

20

Altstadt 4

123/1; 123/2

Sögestraße

1

 

21

Altstadt 4

122

Sögestraße

3

 

22

Altstadt 4

121

Sögestraße

5

 

23

Altstadt 4

120

Sögestraße

7

 

24

Altstadt 4

119

Sögestraße

9

 

25

Altstadt 4

118/1; 118/2

Sögestraße

9a

 

26

Altstadt 4

117

Sögestraße

11

 

27

Altstadt 4

115

Sögestraße

15

 

28

Altstadt 4

113/1

Sögestraße

17-19

 

29

Altstadt 4

138

Sögestraße

21

 

30

Altstadt 4

146/2

Sögestraße

23

 

31

Altstadt 4

159

Sögestraße

25

 

32

Altstadt 4

160/3

Sögestraße

27

 

33

Altstadt 4

161/3

Sögestraße

29

 

34

Altstadt 4

163/2

Sögestraße

31-33

87,03%

35

Altstadt 4

164; 213/22; 213/24; 213/28; 213/26

Sögestraße

35

 

36

Altstadt 4

165/1

Sögestraße

37-39

 

37

Altstadt 4

167/2

Sögestraße

41

 

38

Altstadt 4

168/2; 213/29

Sögestraße

43

 

39

Altstadt 4

169/1; 213/30

Sögestraße

45

 

40

Altstadt 4

170/24

Sögestraße

47-51

 

41

Altstadt 4

183/2

Sögestraße

55

 

42

Altstadt 4

203/1; 203/2

Sögestraße

59-61

 

43

Altstadt 4

702/1; 480/25; 480/27; 698/6; 698/7; 698/8; 698/9; 698/11

Sögestraße

2

20,40%

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