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Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen vom 4. Mai 1972

Veröffentlichungsdatum:07.03.2008 Inkrafttreten08.03.2008
Fundstelle Brem.GBl. 2008, S. 43
Gliederungsnummer:301-c-6a
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen vom 4. Mai 1972 vom 26. Februar 2008 (Brem.GBl. 2008, S. 43)"

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juris-Abkürzung: JStPr2StVtrÜbkBekÄStVG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 301-c-6a
juris-Abkürzung:JStPr2StVtrÜbkBekÄStVG BR
Ausfertigungsdatum:26.02.2008
Gültig ab:08.03.2008
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2008, 43
Gliederungs-Nr:301-c-6a
Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen vom 4. Mai 1972
Vom 26. Februar 2008
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Dem am 15., 16. und 21. November 2007 in Hamburg, Kiel und Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen vom 4. Mai 1972 (Brem.GBl. S. 133) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 2 in Kraft tritt, wird im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt gemacht.

Bremen, den 26. Februar 2008

Der Senat

Staatsvertrag

Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen vom 4. Mai 1972

Die Freie Hansestadt Bremen,
vertreten durch den Senator für Justiz und Verfassung,

die Freie und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch den Senat,

das Land Schleswig-Holstein,
vertreten durch den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein,
dieser vertreten durch den Minister für Justiz, Arbeit und Europa

vereinbaren vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Landesparlamente:

Artikel 1

[Änderungsanweisung zur Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen vom 4. Mai 1972, zuletzt geändert durch den am 8. November 2004, 19. November 2004 und 12. November 2004 in Bremen, Hamburg und Kiel unterzeichneten Staatsvertrag.]

Artikel 2

(1) Der Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegt. Diese teilt den übrigen Vertragsparteien die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.

(2) Der Staatsvertrag tritt mit dem Tage in Kraft, der auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt. § 23a findet erstmals Anwendung auf Referendare, die ihre schriftlichen Prüfungen im Rahmen der erstmaligen Ablegung der Prüfung nach dem 1. Oktober 2007 begonnen haben.

Bremen, den 21. November 2007

 

 

Für die Freie Hansestadt Bremen

 

gez. Ralf Nagel
Senator für Justiz und Verfassung

Hamburg, den 15. November 2007

 

 

Für den Senat
der Freien und Hansestadt Hamburg

 

gez. Carsten-Ludwig Lüdemann

Kiel, den 16. November 2007

 

 

Für das Land Schleswig-Holstein

 

Für den Ministerpräsidenten
gez. Uwe Döring
Minister für Justiz, Arbeit und Europa


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