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Dem am 15., 16. und 21. November 2007 in Hamburg, Kiel und Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen vom 4. Mai 1972 (Brem.GBl. S. 133) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 2 in Kraft tritt, wird im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt gemacht.
Bremen, den 26. Februar 2008
Der Senat
Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen vom 4. Mai 1972
Die Freie Hansestadt Bremen,
vertreten durch den Senator für Justiz und Verfassung,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch den Senat,
das Land Schleswig-Holstein,
vertreten durch den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein,
dieser vertreten durch den Minister für Justiz, Arbeit und Europa
vereinbaren vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Landesparlamente:
[Änderungsanweisung zur Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen vom 4. Mai 1972, zuletzt geändert durch den am 8. November 2004, 19. November 2004 und 12. November 2004 in Bremen, Hamburg und Kiel unterzeichneten Staatsvertrag.]
(1) Der Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegt. Diese teilt den übrigen Vertragsparteien die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.
(2) Der Staatsvertrag tritt mit dem Tage in Kraft, der auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt. § 23a findet erstmals Anwendung auf Referendare, die ihre schriftlichen Prüfungen im Rahmen der erstmaligen Ablegung der Prüfung nach dem 1. Oktober 2007 begonnen haben.
Bremen, den 21. November 2007 |
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| Für die Freie Hansestadt Bremen |
| gez. Ralf Nagel |
Hamburg, den 15. November 2007 |
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| Für den Senat |
| gez. Carsten-Ludwig Lüdemann |
Kiel, den 16. November 2007 |
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| Für das Land Schleswig-Holstein |
| Für den Ministerpräsidenten |