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13. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen

Veröffentlichungsdatum:17.10.1996 Inkrafttreten18.10.1996
Fundstelle Brem.GBl. 1996, S. 310
Gliederungsnummer:791-a-30
Zitiervorschlag: "13. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen vom 26. September 1996 (Brem.GBl. 1996, S. 310)"

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juris-Abkürzung: LTSchGebBRVÄndV BR 13
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 791-a-30
juris-Abkürzung:LTSchGebBRVÄndV BR 13
Ausfertigungsdatum:26.09.1996
Gültig ab:18.10.1996
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1996, 310
Gliederungs-Nr:791-a-30
13. Verordnung zur Änderung der Verordnung
zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der
Stadtgemeinde Bremen
Vom 26. September 1996
Zum 15.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund der §§ 18, 20 und 40 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Naturschutzgesetzes vom 17. September 1979 (Brem.GBl. S. 345 - 790-a-1) wird verordnet:

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§ 1

(1) Der Geltungsbereich der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen vom 2. Juli 1968 (Brem.GBl. S. 125 - 791-a-7) wird im Ortsteil Burglesum für den in der 13. Änderungskarte zur Landschaftsschutzkarte dargestellten Landschaftsteil aufgehoben. Die Änderungskarte ist Bestandteil dieser Verordnung.

(2) Die 13. Änderungskarte zur Landschaftsschutzkarte ist bei der Obersten Naturschutzbehörde niedergelegt und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden. Eine Ausfertigung der Änderungskarte ist beim Ortsamt Burglesum hinterlegt und steht auch dort kostenfrei zu jedermanns Einsicht zur Verfügung.

(3) Eine beglaubigte Ausfertigung der 13. Änderungskarte zur Landschaftsschutzkarte wird beim Staatsarchiv Bremen hinterlegt.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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