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18. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen

Veröffentlichungsdatum:23.03.2000 Inkrafttreten24.03.2000
Fundstelle Brem.GBl. 2000, S. 74
Gliederungsnummer:791-a-37
Zitiervorschlag: "18. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen vom 22. Februar 2000 (Brem.GBl. 2000, S. 74)"

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juris-Abkürzung: LTSchGebBRVÄndV BR 18
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 791-a-37
juris-Abkürzung:LTSchGebBRVÄndV BR 18
Ausfertigungsdatum:22.02.2000
Gültig ab:24.03.2000
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2000, 74
Gliederungs-Nr:791-a-37
18. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum
Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen
Vom 22. Februar 2000
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund der §§ 18, 19 und § 40 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Naturschutzgesetzes vom 17. September 1979 (Brem.GBl. S. 345 - 790-a-1), das durch das Gesetz vom 1. Juni1999 (Brem.GBl. S. 89) geändert worden ist, wird verordnet:

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§ 1

(1) Der Geltungsbereich der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen vom 2. Juli 1968 (Brem.GBl. S. 125 - 791-a-7), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Februar 2000 (Brem.GBl. S. 41) wird im Ortsteil Borgfeld für den in der 18. Änderungskarte zur Landschaftsschutzkarte dargestellten Landschaftsteil westlich der Straße Am Großen Dinge aufgehoben. Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 51, VR 324 und 50, VR 324 mit Ausnahme eines zwischen 30 und 40 m breiten Streifens am Kuhweideweg. Der Änderungsbereich hat eine Größe von 3,4 ha. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Änderungskarte, die Bestandteil dieser Verordnung ist.

(2) Die 18. Änderungskarte zur Landschaftsschutzkarte ist bei der Obersten Naturschutzbehörde niedergelegt und kann während der Dienststunden kostenfrei eingesehen werden. Eine Ausfertigung der 18. Änderungskarte ist bei dem Ortsamt Borgfeld hinterlegt und kann dort kostenfrei eingesehen werden.

(3) Eine beglaubigte Ausfertigung der 18. Änderungskarte zur Landschaftsschutzkarte wird beim Staatsarchiv Bremen hinterlegt.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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