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Verordnung über den Mindestlohn nach dem Landesmindestlohngesetz

Veröffentlichungsdatum:25.09.2014 Inkrafttreten01.10.2014
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2014 bis 31.12.2017Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2014, S. 403
Gliederungsnummer:2043-b-2

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juris-Abkürzung: MindLohnV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2043-b-2
juris-Abkürzung:MindLohnV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2043-b-2
Verordnung über den Mindestlohn nach dem Landesmindestlohngesetz
Vom 23. September 2014
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2014 bis 31.12.2017

V aufgeh. durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2017 (Brem.GBl. S. 767)

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Aufgrund des § 9 Absatz 1 des Landesmindestlohngesetzes vom 17. Juli 2012 (Brem.GBl. S. 300 - 2043-b-1), das zuletzt durch Gesetz vom 1. April 2014 (Brem.GBl. S. 245) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1

Der Mindestlohn beträgt abweichend von § 9 Absatz 3des Landesmindestlohngesetzes brutto 8,80 Euro je Zeitstunde.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 23. September 2014

Der Senat

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