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Gesetz über die Nichtanpassung von Amts- und Versorgungsbezügen der Mitglieder des Senats in dem Jahr 1997

Veröffentlichungsdatum:05.02.1997 Inkrafttreten01.03.1997
Fundstelle Brem.GBl. 1997, S. 117
Gliederungsnummer:1101-a-3
Zitiervorschlag: "Gesetz über die Nichtanpassung von Amts- und Versorgungsbezügen der Mitglieder des Senats in dem Jahr 1997 vom 28. Januar 1997 (Brem.GBl. 1997, S. 117)"

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juris-Abkürzung: SenBezNAnpG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 1101-a-3
juris-Abkürzung:SenBezNAnpG BR
Ausfertigungsdatum:28.01.1997
Gültig ab:01.03.1997
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1997, 117
Gliederungs-Nr:1101-a-3
Gesetz über die Nichtanpassung von
Amts- und Versorgungsbezügen der Mitglieder des Senats in dem Jahr 1997
Vom 28. Januar 1997
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1
§ 1

Für das Kalenderjahr 1997 nehmen die nach den Vorschriften des Senatsgesetzes sich ergebenden Amts- und Versorgungsbezüge nicht an allgemeinen Besoldungsanpassungen im Sinne des § 14 Bundesbesoldungsgesetzes teil.

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Artikel 2
§ 2

Dieses Gesetz tritt am 1. März 1997 in Kraft.

Bremen, den 28. Januar 1997

Der Senat

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