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Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlaß von Verordnungen auf dem Gebiet der Vieh- und Fleischwirtschaft

Veröffentlichungsdatum:10.03.1971 Inkrafttreten13.12.2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 13.12.2011 bis 29.07.2013Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)
Fundstelle Brem.GBl. 1971, S. 15
Gliederungsnummer:7843-a-2

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juris-Abkürzung: ViehFlVErlErmÜtrV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7843-a-2
juris-Abkürzung:ViehFlVErlErmÜtrV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:7843-a-2
Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen
zum Erlaß von Verordnungen auf dem Gebiet
der Vieh- und Fleischwirtschaft
Vom 23. Februar 1971
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 13.12.2011 bis 29.07.2013

V aufgeh. durch Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung vom 16. Juli 2013 (Brem.GBl. S. 451)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

Aufgrund des § 14 d des Gesetzes über den Verkehr mit Vieh und Fleisch (Vieh- und Fleischgesetz) vom 25. April 1951 (BGBl. I S. 272), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes vom 8. Mai 1969 (BGBl. I S. 345), verordnet der Senat:

§ 1

Die dem Senat in den §§ 14 Abs. 2, 14 a Abs. 4 und 14 b Abs. 3 des Vieh- und Fleischgesetzes erteilten Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen werden auf den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 23. Februar 1971

Der Senat


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