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Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2015

Veröffentlichungsdatum:06.03.2015 Inkrafttreten07.03.2015
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 07.03.2015 bis 31.12.2015Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2015, S. 75
Gliederungsnummer:7102-a-5

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juris-Abkürzung: VkStBRV BR 2015
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7102-a-5
juris-Abkürzung:VkStBRV BR 2015
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:7102-a-5
Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen
an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2015
Vom 3. März 2015
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 07.03.2015 bis 31.12.2015

durch Zeitablauf erledigt

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Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221 - 8050-a-1), das zuletzt durch das Gesetz vom 28. Februar 2012 (Brem.GBl. S. 95) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1
Öffnungstage

Verkaufsstellen dürfen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden an Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr in den einzelnen Stadtbezirken wie folgt geöffnet sein:

1.

am 29. März 2015

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und dem Stadtteil Findorff,

2.

am 3. Mai 2015

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Haven Höövt),

b)

im Ortsteil Osterholz,

3.

am 7. Juni 2015

a)

im Ortsteil Kirchhuchting,

b)

im Stadtteil Gröpelingen, den Ortsteilen Industriehäfen und Überseestadt und der Straße Auf den Delben,

4.

am 14. Juni 2015

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor und Fesenfeld

5.

am 5. Juli 2015

in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst-Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße,

6.

am 4. Oktober 2015

im Stadtteil Findorff,

7.

am 11. Oktober 2015

a)

im Ortsteil Osterholz,

b)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Haven Höövt),

c)

in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst-Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße,

d)

im Ortsteil Kirchhuchting,

8.

am 1. November 2015

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und dem Stadtteil Findorff,

9.

am 8. November 2015

a)

im Stadtteil Gröpelingen und dem Ortsteil Industriehäfen,

b)

in der Straße Berliner Freiheit (Einkaufszentrum).


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§ 2
Grundlage

Grundlage für die in § 1 genannten Benennungen der Stadtteile und Ortsteile ist die Anlage der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (Brem.GBl. S. 23 - 2011-b-2), die zuletzt durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 24. April 2013 (Brem.GBl. S. 115) geändert worden ist.

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§ 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 3. März 2015

Der Senat

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