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Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Forschungswindkraftanlage nördlich des Stahlwerkgeländes -

Veröffentlichungsdatum:10.06.2011 Inkrafttreten11.06.2011
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 563
Bezug (Rechtsnorm)BImSchG § 4, UVPG § 3c
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Forschungswindkraftanlage nördlich des Stahlwerkgeländes - (Brem.ABl. 2011, S. 563)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:31.05.2011
Fassung vom:31.05.2011
Gültig ab:11.06.2011
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 4 BImSchG, § 3c UVPG
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 563
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Forschungswindkraftanlage nördlich des Stahlwerkgeländes -

Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
– Errichtung und Betrieb einer Forschungswindkraftanlage
nördlich des Stahlwerkgeländes –

Die Forschungs-WEA Bremen GmbH Co. KG, Überseering 7, 27580 Bremerhaven, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb einer Forschungswindkraftanlage vom Typ REpower 3.XM104 mit 128 m Nabenhöhe, 180 m Gesamthöhe und 3,4 MW Leistung im Werderland nördlich des Stahlwerkgeländes in Bremen beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.6 Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.

Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Bremen, den 31. Mai 2011

Gewerbeaufsicht des
Landes Bremen
Dienstort Bremen


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