Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntmachung über die nach der Trinkwasserverordnung zuständigen Behörden

Inhaltsübersicht

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


Bekanntmachung über die nach der Trinkwasserverordnung zuständigen Behörden

Vom 28. Mai 2013

Veröffentlichungsdatum:24.06.2013 Inkrafttreten25.06.2013
Fundstelle Brem.ABl. 2013, S. 502
Bezug (Rechtsnorm)TrinkwV 1986 § 3, TrinkwV 1986 § 11, TrinkwV 1986 § 18, TrinkwV 1986 § 20
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die nach der Trinkwasserverordnung zuständigen Behörden vom 28. Mai 2013 (Brem.ABl. 2013, S. 502)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:28.05.2013
Fassung vom:28.05.2013
Gültig ab:25.06.2013
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 3 TrinkwV 1986, § 11 TrinkwV 1986, § 18 TrinkwV 1986, § 20 TrinkwV 1986
Fundstelle:Brem.ABl. 2013, 502
Bekanntmachung über die nach der Trinkwasserverordnung zuständigen Behörden

Bekanntmachung über die nach der Trinkwasserverordnung
zuständigen Behörden

Vom 28. Mai 2013

Der Senat bestimmt:

§ 1

Zuständige oberste Landesbehörde im Sinne der Trinkwasserverordnung ist der Senator für Gesundheit.

§ 2

(1) Zuständige Behörde im Sinne des § 11 Absatz 2 Nummer 3 der Trinkwasserverordnung ist der Senator für Gesundheit.

(2) Zuständige Behörde im Sinne des § 10 Absatz 8 Satz 1, § 13 Absatz 4, § 14 Absatz 5, der Anlage 3 Nummer 4 und Anmerkung 4 der Trinkwasserverordnung ist das Gesundheitsamt Bremen auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen und der Magistrat der Stadt Bremerhaven auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven.

(3) Zuständige Behörde im Sinne des § 3 Nummer 1 Buchstabe b und § 18 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Trinkwasserverordnung ist der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen.

§ 3

(1) Gesundheitsamt im Sinne der Trinkwasserverordnung ist das Gesundheitsamt Bremen auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen und der Magistrat der Stadt Bremerhaven auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.

(2) Abweichend von Absatz 1 ist Gesundheitsamt im Sinne des § 13 Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 3, § 14 Absatz 2 Satz 3 und 7, § 16 Absatz 1 Satz 1, 2 und 4, Absatz 3 und 7 Satz 2 und 4, § 18 Absatz 1, § 19 Absatz 1, 3, 4, 5 Satz 5 und Absatz 7 und § 20 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen, soweit Wasserversorgungsanlagen an Bord von Wasserfahrzeugen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe d der Trinkwasserverordnung betroffen sind.

§ 4

(1) Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die nach der Trinkwasserverordnung zuständigen Behörden vom 26. November 2002 (Brem.ABl. S. 827) außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 28. Mai 2013

Der Senat


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.