Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2014

Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2014

Veröffentlichungsdatum:26.08.2014 Inkrafttreten27.08.2014
Fundstelle Brem.ABl. 2014, S. 918
Bezug (Rechtsnorm)BremArchG § 16
Zitiervorschlag: "Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2014 (Brem.ABl. 2014, S. 918)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Erlassdatum:18.06.2014
Fassung vom:18.06.2014
Gültig ab:27.08.2014
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 16 BremArchG
Fundstelle:Brem.ABl. 2014, 918
Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2014

Beitragssätze der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2014

Beitragsgruppe A (für freischaffende oder gewerblich tätige Kammerangehörige)

Bruttoeinnahmen (=Nettohonorarumsätze) des Vorjahres

Jahresbeitrag 2014

bis 20 000,00 €

130,00 €

über 20 000,00 € bis 40 000,00 €

265,00 €

über 40 000,00 € bis 100 000,00 €

530,00 €

über 100 000,00 € bis 200 000,00 €

795,00 €

über 200 000,00 €

1 060,00 €

Beitragsgruppe B (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, ohne Einnahmen aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit)

Bruttoeinnahmen des Vorjahres

Jahresbeitrag 2014

Bis 20.000,00 €

112,00 €

Über 20.000,00 € bis 30.000,00 €

158,00 €

Über 30.000,00 €

204,00 €

Beitragsgruppe C (für Kammerangehörige in einem Dienstverhältnis, mit Einnahmen aus nebenberuflicher selbstständiger Tätigkeit)

   

Jahresbeitrag 2014


€ 265,00 €

Beschlossen in der Kammerversammlung der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen am 13. November 2013 aufgrund der §§ 16 Absatz 1 Nummer 5 und 19 BremArchG.

Ausgefertigt am 22. Januar 2014

Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen

Die Beitragssätze für das Jahr 2014 werden gemäß § 16 Absatz 4 des Bremischen Architektengesetzes vom 25. Februar 2003 (Brem.GBl. S. 53 – 714-b-1), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Januar 2014 (BremGBl. S. 160), genehmigt.

Bremen, den 18. Juni 2014

Die Senatorin für Finanzen

Bremen, den 31. Juli 2014

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

– Aufsichtsbehörde –


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.