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Verordnung für die an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet angegliederten bremischen Gebietsteile auf dem linken Weserufer über eine Abänderung des oldenburgischen Pferdezuchtgesetzes vom 29. Mai 1923

Veröffentlichungsdatum:04.08.1924 Inkrafttreten01.07.1964
Fundstelle Brem.GBl. 1924, S. 371
Gliederungsnummer:7824-b-4
Zitiervorschlag: "Verordnung für die an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet angegliederten bremischen Gebietsteile auf dem linken Weserufer über eine Abänderung des oldenburgischen Pferdezuchtgesetzes vom 29. Mai 1923 vom 4. August 1924 (Brem.GBl. 1924, S. 371)"

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juris-Abkürzung: OldPfZGeb/ÄndGV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7824-b-4
juris-Abkürzung:OldPfZGeb/ÄndGV BR
Ausfertigungsdatum:04.08.1924
Gültig ab:01.07.1964
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1924, 371
Gliederungs-Nr:7824-b-4
Verordnung für die an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet
angegliederten bremischen Gebietsteile auf dem linken Weserufer über
eine Abänderung des oldenburgischen Pferdezuchtgesetzes vom 29. Mai 1923
Vom 4. August 1924
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Auf Grund des Ausführungsgesetzes zum Staatsvertrage über die Angliederung bremischer Gebietsteile auf dem linken Weserufer an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet vom 5. Februar 1924 (Brem. Gesetzbl. S. 70) verordnet der Senat:

Einzige Bestimmung

Das oldenburgische Gesetz vom 28. Juni 1924 für die Landesteile Oldenburg und Lübeck zur Abänderung des Pferdezuchtgesetzes vom 29. Mai 1923, Anlage, wird für das an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet angegliederte Gebiet des bremischen Staates in Kraft gesetzt.

Anlage

Nr. 108 Gesetz für die Landesteile Oldenburg und Lübeck zur Abänderung des Pferdezuchtgesetzes vom 29. Mai 1923
Oldenburg, den 28. Juni 19241)

Fußnoten

1)

wegen d. geringen Bedeutung nur mit Überschrift, Datum u. Fundstelle aufgenommen


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