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Bekanntmachung der nach der Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie zuständigen Behörden

Veröffentlichungsdatum:13.05.1969 Inkrafttreten14.05.1969
Fundstelle Brem.ABl. 1969, S. 279
Gliederungsnummer:7102-a-4
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung der nach der Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie zuständigen Behörden vom 13. Mai 1969 (Brem.ABl. 1969, S. 279)"

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juris-Abkürzung: SonntRStIndAusnVZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7102-a-4
juris-Abkürzung:SonntRStIndAusnVZustBek BR
Ausfertigungsdatum:13.05.1969
Gültig ab:14.05.1969
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 1969, 279
Gliederungs-Nr:7102-a-4
Bekanntmachung der nach der Verordnung über
Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an
Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie zuständigen Behörden
Vom 13. Mai 1969
Zum 15.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

Zuständige Behörden für die Entgegennahme von Anzeigen nach § 6 der Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie in der Fassung vom 31. Juli 1968 (BGBl. I S. 885) und für die Einsichtnahme in das Verzeichnis über die Sonn- und Feiertagsbeschäftigung gemäß § 7 Absatz 2 der Verordnung sind die Gewerbeaufsichtsämter.

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§ 2

Die Bekanntmachung über die nach § 7 der Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie zur Entgegennahme von Anzeigen zuständige Behörde vom 19. Dezember 1961 (SaBremR 7102-a-4) wird hiermit aufgehoben.

Beschlossen, Bremen, den 13. Mai 1969

Der Senat

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