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Entgeltverzeichnis für die Benutzung des Heimtierfriedhofes der Stadt Bremerhaven

Vom 28. April 2016

Veröffentlichungsdatum:29.04.2016 Inkrafttreten30.04.2016
Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 241
Zitiervorschlag: "Entgeltverzeichnis für die Benutzung des Heimtierfriedhofes der Stadt Bremerhaven vom 28. April 2016 (Brem.ABl. 2016, S. 241)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:28.04.2016
Fassung vom:28.04.2016
Gültig ab:30.04.2016
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:7/13
Fundstelle:Brem.ABl. 2016, 241
Entgeltverzeichnis für die Benutzung des Heimtierfriedhofes der Stadt Bremerhaven

7/13

Entgeltverzeichnis für die Benutzung
des Heimtierfriedhofes der Stadt Bremerhaven

Vom 28. April 2016

Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Entgeltverzeichnis:

1.
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven betreibt am Dwarsweg 8 einen Heimtierfriedhof. Näheres regeln die Benutzungsbedingungen für den Heimtierfriedhof Bremerhaven. Für die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Heimtierfriedhofes erbrachten Leistungen des Gartenbauamtes werden folgende privat-rechtliche Entgelte erhoben:
1.1
Gesamtpreise für Bestattung und Erwerb der Nutzungszeit (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer):
Die Leistung umfasst die Annahme und Bestattung des Tieres oder einer Tierurne, die Bereitstellung der Grabstätte für den angegebenen Zeitraum, eine einfache Umrandung der Fläche und das Abräumen der Grabstätten bei Ablauf der Nutzungszeit.

Nutzungen

Gewicht

Mindest-
ruhezeiten

Grabgröße

Gesamtpreise






Tierurnen und
Kleintiere

bis 1 kg

2 Jahre

40 x 30 cm

80,00 €






Mittelgroße
Tiere

von 1 bis 5 kg

5 Jahre

80 x 60 cm

210,00 €






große Tiere

von 5 bis 70 kg

5 Jahre

80 x 120 cm

270,00 €






übergroße
Tiere

ab 70 kg

7 Jahre

über 80 x
120 cm

360,00 €

1.2
Eine Verlängerung der Nutzungszeiten ist nur bei Wahlgrabstätten möglich. Es gelten folgende Jahrespreise (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer):

Grabgröße

Jahrespreis (einschließlich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer)



40 x 30 cm

50,00 €



80 x 60 cm

60,00 €



80 x 120 cm

60,00 €



über 80 x 120 cm

60,00 €

1.3
Gesamtpreise für Bestattung und Erwerb der Nutzungszeit (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer):
Die Leistung umfasst die Annahme und Bestattung des Tieres oder der Tierurne, die Bereitstellung der Grabstätte für den angegebenen Zeitraum sowie die Pflege der Rasenfläche.

Nutzungen

Gewicht

Mindestruhe-
zeiten

Grabgröße

Gesamt-
preise






Tierurnen und
Kleintiere

bis 1 kg

2 Jahre

40 x 30 cm

40,00 €






mittelgroße
Tiere

von 1 bis
5 kg

5 Jahre

80 x 60 cm

170,00 €






große Tiere

von 5 bis
70 kg

5 Jahre

80 x 120 cm

220,00 €






übergroße
Tiere

ab 70 kg

7 Jahre

über 80 x
120 cm

290,00 €

1.4

Einlagerung in einer Kühlbox bei notwendiger Zwischenlagerung

25,00 €



Genehmigung zum Aufstellen eines aufrechten Grabmales

30,00 €



Genehmigung zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit

24,00 €



(Entfällt, wenn bereits Genehmigung nach § 1 Nr. 10.1 der
Friedhofsgebührenordnung der städtischen Friedhöfe erteilt
wurde.)




Tiersärge Größe 1 (600 x 340 x 200 mm)

70,00 €



Tiersärge Größe 2 (800 x 450 x 240 mm)

90,00 €



Tiersärge Größe 3 (1070 x 600 x 330 mm)

120,00 €

Für Sonderleistungen, die durch die vorstehenden Entgelte nicht erfasst sind, werden die tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
Schuldner ist der Erwerber des Nutzungsrechts an der Grabstätte.
2.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremerhaven.
3.
Dieses Entgeltverzeichnis tritt am nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Entgeltverzeichnis vom 25. April 2013 (Brem.ABl. S. 452) außer Kraft.

Bremerhaven, den 28. April 2016

Magistrat
der Stadt Bremerhaven

Grantz
Oberbürgermeister


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