Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntmachung über die Haftung des Staates und der Gemeinden für Amtspflichtverletzungen gegenüber Angehörigen des Königreiches Belgien vom 4. August 1959

Bekanntmachung über die Haftung des Staates und der Gemeinden für Amtspflichtverletzungen gegenüber Angehörigen des Königreiches Belgien

Veröffentlichungsdatum:14.09.1959 Inkrafttreten15.09.1959
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.09.1959 bis 31.03.2005Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1959, S. 123

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: AmtsPflVBELHaftBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:AmtsPflVBELHaftBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bekanntmachung über die Haftung des Staates und der Gemeinden für
Amtspflichtverletzungen gegenüber Angehörigen des Königreiches Belgien
Vom 4. August 1959
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 15.09.1959 bis 31.03.2005

aufgeh. durch Art. 2 Nr. 14 des Gesetzes vom 22. März 2005 (Brem.GBl. S. 91)

Einzelansicht Seitenanfang

Auf Grund des § 5 des Bremischen Gesetzes betreffend die Haftung des Staates und der Gemeinden für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 19. März 1921 - Brem. Ges.-Bl. S. 101 - und des § 7 des Preußischen Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 (G.S. S. 691) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung von Belgien die Gegenseitigkeit verbürgt ist.

Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 4. August 1959 und bekanntgemacht am 14. September 1959.

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.