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Bekanntmachung über die Haftung des Staates und der Gemeinden für Amtspflichtverletzungen gegenüber Angehörigen von Japan

Veröffentlichungsdatum:26.05.1961 Inkrafttreten27.05.1961
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 27.05.1961 bis 31.03.2005Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1961, S. 91

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juris-Abkürzung: AmtsPflVJPNHaftBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:AmtsPflVJPNHaftBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bekanntmachung über die Haftung des Staates und der Gemeinden für
Amtspflichtverletzungen gegenüber Angehörigen von Japan
Vom 5. September 1961
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 27.05.1961 bis 31.03.2005

aufgeh. durch Art. 2 Nr. 15 des Gesetzes vom 22. März 2005 (Brem.GBl. S. 91)

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Auf Grund des § 5 des Bremischen Gesetzes betreffend die Haftung des Staates und der Gemeinden für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 19. März 1921 - Brem. Ges.-Bl. S. 101 - und des § 7 des Preußischen Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 (G. S. S. 691) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung von Japan die Gegenseitigkeit insoweit verbürgt ist, als die Amtspflichtverletzung nach der Verkündung dieser Bekanntmachung begangen worden ist.

Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 5. und bekannt gemacht am 15. September 1961.

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