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Verordnung über die nach der Bundes-Tierärzteordnung und der Approbationsordnung für Tierärzte zuständigen Behörden

Veröffentlichungsdatum:23.03.1984 Inkrafttreten28.07.2015
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.GBl. 1984, S. 33
Gliederungsnummer:7830-b-1

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juris-Abkürzung: BTÄO/AppOTÄzustBehV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7830-b-1
juris-Abkürzung:BTÄO/AppOTÄzustBehV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:7830-b-1
Verordnung über die nach der Bundes-Tierärzteordnung
und der Approbationsordnung für Tierärzte zuständigen Behörden
Vom 5. März 1984
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Aufgrund des § 13 Abs. 6 der Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1981 (BGBl. I S. 1193) verordnet der Senat:

§ 1

(1) Zuständige Behörde im Sinne der Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1981 (BGBl. I S. 1193) ist die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz soweit sich aus Absatz 2 nicht etwas anderes ergibt.

(2) Zuständige Behörde nach § 13 Abs. 4 in Verbindung mit § 11 a Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 der Bundes-Tierärzteordnung ist die Tierärztekammer Bremen.

§ 2

Zuständige Behörde im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 1 und § 51 Abs. 2 Satz 3 der Approbationsordnung für Tierärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1976 (BGBl. I S. 1221), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Tierärzte vom 17. Dezember 1980 (BGBl. I S. 2286), ist die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz.

§ 3

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung über die zur Durchführung der Bundes-Tierärzteordnung zuständige Verwaltungsbehörde vom 20. Juli 1965 (Brem.ABl. S. 179 7830-b-1) außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 5. März 1984

Der Senat


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