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Jahresabschluss - Seestadt Immobilien - (Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Abs. 1 LHO) für das Wirtschaftsjahr 2015

Veröffentlichungsdatum:21.09.2016 Inkrafttreten22.09.2016
Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 886
Bezug (Rechtsnorm)LHO § 26
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss - Seestadt Immobilien - (Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Abs. 1 LHO) für das Wirtschaftsjahr 2015 (Brem.ABl. 2016, S. 886)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:21.09.2016
Fassung vom:21.09.2016
Gültig ab:22.09.2016
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 26 LHO
Fundstelle:Brem.ABl. 2016, 886
Jahresabschluss - Seestadt Immobilien - (Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Abs. 1 LHO) für das Wirtschaftsjahr 2015

Jahresabschluss
- Seestadt Immobilien -
(Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven nach § 26 Abs. 1 LHO)
für das Wirtschaftsjahr 2015

Gemäß Ziffer 8 Absatz 3 Nummer 3 der Einzelregelungen zur Gründung und zum Betrieb des Wirtschaftsbetriebes Seestadt Immobilien hat der Immobilienausschuss wie nachstehend den Jahresabschluss 2015 von Seestadt Immobilien festgestellt und der Betriebsleitung die Entlastung erteilt:

„Der Immobilienausschuss stellt gemäß Ziffer 8 Absatz 3 Nummer 3 Einzelregelungen den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgestellten Jahresabschluss 2015 fest und erteilt den Betriebsleitern, Herrn Frank Jacobsen und Herrn Lothar Wöhlken, die erforderliche Entlastung.“

gez. Grantz
Oberbürgermeister
Vorsitzender des
Immobilienausschusses

gez. Bödeker
Bürgermeister
Vorsitzender des
Immobilienausschusses

gez. Dr. Ehbauer
Stadträtin
Vorsitzende des
Immobilienausschusses

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2015



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung



Anlage 3:

Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


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