Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2016 - Durchführungshinweise für die amtsärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt Bremen für Tarifbeschäftigte

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2016 - Durchführungshinweise für die amtsärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt Bremen für Tarifbeschäftigte

Veröffentlichungsdatum:29.09.2016 Inkrafttreten29.09.2016 Zitiervorschlag: "Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2016 - Durchführungshinweise für die amtsärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt Bremen für Tarifbeschäftigte"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:29.09.2016
Fassung vom:29.09.2016
Gültig ab:29.09.2016
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2016 - Durchführungshinweise für die amtsärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt Bremen für Tarifbeschäftigte

Untersuchungsauftrag an das Gesundheitsamt Bremen

Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen

Durchführungshinweise für die amtsärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt Bremen für die Tarifbeschäftigten nach § 3 TV-L und § 3 TVöD

Die Frage, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) zukünftig in der Lage sind, ihre arbeitsvertraglich geschuldete Leistung auf dem Arbeitsplatz zu erbringen, kann die Dienststelle regelmäßig nicht alleine beantworten.

Für bremische Beamtinnen und Beamte liegen gesetzliche Regelungen in Bezug auf das Verfahren in Verbindung mit Teildienstunfähigkeit/Dienstunfähigkeit vor. Eine Übertragung dieser Beamtenregelungen auf die Tarifbeschäftigten ist auf Grund der unterschiedlichen Bestimmungen nicht möglich. Ein angelehntes Verfahren kann jedoch erfolgen.

Die in der Anlage zusammengestellten Durchführungshinweise sollen ein strukturiertes, offenes und damit nachvollziehbares Verfahren bei den amtsärztlichen Untersuchungen für die bremischen Tarifbeschäftigten ermöglichen. Auf konkrete Beispiele wird verzichtet, da solche auf Grund der Vielfältigkeit der jeweiligen Bedürfnisse der Tarifbeschäftigten und der unterschiedlichen Ausgestaltung der jeweiligen Arbeitsplätze nicht zu einer weiteren Konkretisierung dieser Durchführungshinweise führen würden. Für Fragen stehen Ihnen die Kontaktpersonen zur Verfügung.

Kontakt

Für den Bereich der amtsärztlichen Untersuchung:

Die Senatorin für Finanzen

Referat 31

Schillerstraße 1

28195 Bremen

E-Mail: tarifrecht@finanzen.bremen.de

Für den Bereich der Prüfung anderweitiger arbeitsvertraglicher Einsatzmöglichkeiten:

Die Senatorin für Finanzen

Referat 33

Doventorscontrescarpe 172, Block C

28195 Bremen

E-Mail: referat33@finanzen.bremen.de

Anlage 2 zu Anlage 1: Untersuchungsauftrag an das Gesundheitsamt Bremen


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.