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Bekanntmachung über die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeits- und bestimmten Aufenthaltsangelegenheiten

Veröffentlichungsdatum:06.12.2016 Inkrafttreten01.01.2017
Fundstelle Brem.GBl. 2016, S. 858
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeits- und bestimmten Aufenthaltsangelegenheiten vom 29. November 2016 (Brem.GBl. 2016, S. 858)"

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juris-Abkürzung: StAngZustBek BR 2017
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:StAngZustBek BR 2017
Ausfertigungsdatum:29.11.2016
Gültig ab:01.01.2017
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2016, 858
Gliederungs-Nr:-
Bekanntmachung über die Zuständigkeiten in
Staatsangehörigkeits-
und bestimmten Aufenthaltsangelegenheiten
Vom 29. November 2016
Zum 19.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

Staatsangehörigkeitsbehörde, Einbürgerungsbehörde und zuständige Behörde im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist in der Stadtgemeinde Bremen das Migrationsamt und in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven.

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§ 2

Die Änderung von Anschriften auf elektronischen Aufenthaltstiteln sowie deren elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium erfolgt in der Stadtgemeinde Bremen auch durch die Meldebehörde.

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§ 3

(1) Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten vom 22. April 2008 (Brem.ABl. S. 269) außer Kraft.

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