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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 04/2017 - Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste / Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt

Veröffentlichungsdatum:03.02.2017 Inkrafttreten03.02.2017 Bezug (Rechtsnorm)BBiG 2005 § 54, BremBeurtV § 8, BremLVO § 25, BremLVO § 26
Zitiervorschlag: "Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 04/2017 - Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste / Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:02.02.2017
Fassung vom:02.02.2017
Gültig ab:03.02.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 54 BBiG 2005, § 8 BremBeurtV, § 25 BremLVO, § 26 BremLVO
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 04/2017 - Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste / Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 04/2017 -
Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste / Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt

Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen

Der Senat hat im Rahmen der Ausbildungsplanung 2017 am 20. Dezember 2016 u.a. beschlossen, dass in diesem Jahr ein Lehrgang mit 20 Teilnehmerinnen/Teilnehmern (12 Plätze für Beamtinnen/Beamte gemäß § 26 Bremische Laufbahnverordnung und 8 Plätze für Tarifbeschäftigte zur Aufstiegsfortbildung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt), eingerichtet wird.

Der Lehrgang beginnt im November 2017.

Das Aufstiegsverfahren bzw. der Vorbereitungslehrgang sowie das Verfahren für die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer richten sich nach den, von der Senatorin für Finanzen erlassenen, Richtlinien vom 22. Dezember 2015 (Brem. ABl. S. 1440 sowie Brem. ABl. S. 1447).

1.

Gemäß der o.g. Richtlinien können zu dem Lehrgang zugelassen werden:

Beamtinnen und Beamte, die die zum Zeitpunkt der Ausschreibung die Voraussetzungen für den abgeschichteten Aufstieg nach § 26 BremLVO in Verbindung mit § 25 BremLVO erfüllen, d.h. wenn

-
ihre Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dies rechtfertigen und
-
sie sich in ihrer bisherigen Dienstzeit in einem Amt der Besoldungsgruppe A7 bewährt haben.

Tarifbeschäftigte, wenn sie

a)
erfolgreich die Ausbildung in den anerkannten Ausbildungsberufen „Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter“, „Fachangestellte für Bürokommunikation/Fachangestellter für Bürokommunikation“ abgeschlossen haben und eine mindestens dreijährige Berufspraxis ab Entgeltgruppe 6 TV-L / TVöD in der öffentlichen Verwaltung entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A Teil I zum TV-L nachweisen können, oder
b)
erfolgreich die Ausbildung in dem anerkannten Ausbildungsberuf „Kauffrau/ Kaufmann für Büromanagement“ im Bereich der zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes einschließlich einer dienstbegleitenden Unterweisung von in der Regel 420 Stunden absolviert haben und eine mindestens dreijährige Berufspraxis ab Entgeltgruppe 6 TV-L / TVöD in der öffentlichen Verwaltung entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A Teil I zum TV-L nachweisen können, oder
c)
mindestens eine sechsjährige Berufspraxis ab Entgeltgruppe 6 TV-L/TVöD in der öffentlichen Verwaltung entsprechende den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A Teil I zum TV-L nachweisen können.

Auf die Zeiten der Berufspraxis kann die Hälfte von Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Mehr als ein Drittel der Zeiten der Berufspraxis können durch Kindererziehungszeiten nicht ersetzt werden.

Die Entscheidung über die Zulassung zum Auswahlverfahren trifft die Senatorin für Finanzen.

2.

Interessierte Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste sowie an der Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt interessierte Tarifbeschäftigte können sich

bis Montag, 20. März 2017

bewerben.

Sollte eine Schwerbehinderung vorliegen, ist dies in der Bewerbung anzugeben.

Die aussagefähigen Bewerbungen (mit Lebenslauf) sind über die Beschäftigungsdienststelle an die folgenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den jeweiligen zuständigen obersten Dienstbehörden bzw. senatorische Dienststellen zu richten.

Folgende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind in den obersten Dienstbehörden bzw. senatorischen Dienststellen zuständig:

- Die Liste der Ansprechpersonen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen an dieser Stelle nicht angezeigt. -

3.

Die Senatorin für Finanzen bietet eine Informationsveranstaltung an, in der sowohl über das Auswahlverfahren als auch über Ablauf und Inhalte des Lehrgangs informiert werden soll.

Diese Veranstaltung ist für Montag, 27 Februar 2017 um 14:00 Uhr (in der Aula des Aus- und Fortbildungszentrums (AFZ), Doventorscontrescarpe 172,
Block B im Erdgeschoss) vorgesehen.

Ich wäre dankbar, wenn sich alle interessierten Beschäftigten mit dem beiliegenden Rückmeldebogen (Anlage 1) für die Informationsveranstaltung anmelden.

4.

Für die Zulassung zum Auswahlverfahren ist von den Beschäftigungsdienststellen eine aktuelle anlassbezogene Beurteilung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu erstellen. Die Grundlage für die Erstellung der Beurteilung sind die Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahnen der Allgemeinen Dienste in der jeweils geltenden Fassung ((Brem. ABl. S. 505) zuletzt geändert durch ÄndRL vom 21. Juli 2015

(BremABl. S. 782 und 822)) in Verbindung mit §8 BremBeurtV ((Brem.GBl. S. 154) zuletzt geändert durch Art. 1ÄndVO vom 21. Juli 2015 (Brem.GBl. S. 376)). Für die Tarifbeschäftigten sind die genannten Richtlinien analog anzuwenden.

Für die von den obersten Dienstbehörden/senatorischen Dienststellen benannten Beurteilerinnen und Beurteiler führt die Senatorin für Finanzen bei Bedarf
am Montag, 6. März 2017, von 09:00 - ca. 14:00 Uhr im Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) eine Schulungsveranstaltung durch.

Für die Anmeldung zu dieser Veranstaltung benutzen Sie bitte den beiliegenden Rückmeldebogen (Anlage 2).

5.

Die Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen und von der Senatorin für Finanzen zugelassen worden sind, nehmen an einem Auswahlverfahren teil, das die Senatorin für Finanzen nach einer von ihr erlassenen Verfahrensordnung durchführt.

Die obersten Dienstbehörden bzw. senatorischen Dienststellen werden gebeten, die eingereichten und geprüften Bewerbungen mit den erstellten Beurteilungen spätestens bis Montag, 3. April 2017 bei der Senatorin für Finanzen, Referat 33 - Personalentwicklung - vorzulegen.

6.

Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens findet am Mittwoch, 10. Mai 2017 statt.

Der mündliche Teil ist für die Zeit vom 7. - 9. Juni und 12. - 14. Juni 2017 vorgesehen.

Schriftlicher Teil:

Im schriftlichen Teil werden Kenntnisse und Fertigkeiten auf verschiedenen Gebieten getestet. Die Leistungen werden anforderungsspezifisch gewichtet und zu einem Gesamtpunktwert sowie einem Empfehlungsgrad zusammengefasst.

Mündlicher Teil:

Im mündlichen Teil wird das Verhalten der Bewerberinnen und Bewerber unter folgenden Merkmalen eingestuft: Sachbezogenheit, Einfallsreichtum, Soziale Kompetenz/Teamfähigkeit, Kommunikation/Sprachlicher Ausdruck, Zielorientierte Initiative, Sicherheit/Belastbarkeit und berufsbezogene Motivation.

7.

Die Ergebnisse im schriftlichen und im mündlichen Teil werden im Verhältnis 1:1 zu einem Ergebnis des Auswahlverfahrens zusammengefasst.

Aus der Gesamtnote der Beurteilung und dem Ergebnis des Auswahlverfahrens wird ein Gesamtergebnis errechnet. Bei der Berechnung des Gesamtergebnisses wird die Gesamtnote der Beurteilung mit 55 v.H. und das Ergebnis des Auswahlverfahrens mit 45 v.H. gewichtet (Ziffer 7 der o.g. Richtlinien). Das Gesamtergebnis wird auf zwei Stellen nach dem Komma berechnet. Weitere Nachkommastellen bleiben unberücksichtigt.

Abschließend wird eine Rangliste aller Bewerberinnen und Bewerber erstellt.

8.

Bis zu der durch den Senat beschlossenen Höchstzahl der Zulassungen können die Bewerberinnen und Bewerber entsprechend der Rangliste zum Lehrgang zugelassen werden, sofern sie im Gesamtergebnis mindestens den Wert 2,75 erreicht haben. Die Entscheidung über die Zulassung zum Aufstieg bzw. Vorbereitungslehrgang erfolgt durch die Senatorin für Finanzen.

9.

Die dienst- bzw. berufsbegleitenden Lehrgänge beginnen mit einer Einführungswoche und werden an jeweils zwei Veranstaltungstagen (drei doppelstündige Unterrichtseinheiten) pro Woche fortgeführt. Der Lehrgang schließt nach zwei Jahren zunächst mit dem schriftlichen Teil der Prüfung ab. Die genauen Prüfungsanforderungen werden den Betroffenen rechtzeitig und umfassend bekanntgeben. Der zweite Teil des Lehrgangs dauert ein Jahr und schließt mit dem praktischen Teil der Prüfung ab, der aus einer schriftlichen Prüfungsarbeit und einem Prüfungsgespräch besteht. Der zweite Teil des Lehrgangs wird von der Senatorin für Finanzen bei Bedarf angeboten. Voraussetzung für die Teilnahme am zweiten Teil ist das Bestehen des schriftlichen Teils der Fortbildungsprüfung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden systematisch durch die Lehrgangsleiterinnen und Lehrgangsleiter im Rahmen des Fortbildungsprogramms der Senatorin für Finanzen beraten. Sie erhalten aufgrund von obligatorischen Klausuren eine regelmäßige Rückmeldung über die Lernerfolge. An der Abschlussprüfung des Lehrgangs kann nur teilnehmen, wer den Lehrgang erfolgreich und regelmäßig (mind. 3/4 aller Veranstaltungstage) besucht hat. Eine nicht bestandene Fortbildungsprüfung kann zweimal wiederholt werden. Für die Durchführung der Fortbildungsprüfung ist die Senatorin Finanzen zuständig.

10.

Beamtinnen und Beamte

Den zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten werden während der Einführungszeit gemäß § 26 BremLVO Aufgaben der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste übertragen. Mit dem Abschluss des schriftlichen Teils der Fortbildungsprüfung reicht die jeweils zuständige oberste Dienstbehörde bei der Senatorin für Finanzen eine Bescheinigung darüber ein, dass der Beamtin bzw. dem Beamten während der Einführungszeit die in Satz 1 genannten Aufgaben übertragen wurden. Liegt die Bescheinigung der obersten Dienstbehörde vor und hat die Beamtin bzw. der Beamte den ersten Teil der Prüfung bestanden, stellt die Senatorin für Finanzen eine Bescheinigung über das Vorliegen der eingeschränkten Laufbahnbefähigung gemäß § 26 BremLVO für die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste aus. Ein Amt der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt darf erst verliehen werden, wenn nach Erwerb dieser Befähigung eine Bewährung in den Aufgaben der neuen Laufbahn festgestellt wurde. Die Bewährungszeit soll ein Jahr nicht überschreiten. Mit der eingeschränkten Laufbahnbefähigung darf den Beamtinnen und Beamten höchstens ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A11 übertragen werden.

Im zweiten Teil des Lehrgangs werden die zugelassenen Beamtinnen und Beamten in die Aufgaben der neuen Laufbahngruppe im Rahmen einer allgemeinen wissenschaftlich orientierten Ausbildung eingeführt. Während der Einführungszeit werden den Beamtinnen und Beamten dienstliche Aufgaben der neuen Laufbahn übertragen, dieses wird von der jeweiligen obersten Dienstbehörde bescheinigt und ist ebenfalls der Senatorin für Finanzen vorzulegen. Mit dem Bestehen des praktischen Teils der Prüfung und der Vorlage der Bescheinigung erwirbt die Beamtin bzw. der Beamte die uneingeschränkte Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste.

Tarifbeschäftigte

Tarifbeschäftigte erwerben den Abschluss „Verwaltungsfachwirtin / Verwaltungsfachwirt“ mit der erfolgreich bestandenen Fortbildungsprüfung (beide Teile) gemäß der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen nach § 54 des Berufsbildungsgesetzes zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt vom 18. Mai 2011 (Brem. ABl. S. 571).

11.

Die Zulassung zum Aufstieg unterliegt der Mitbestimmung. Dabei sind die örtlichen Interessenvertretungen zu beteiligen. Die Mitbestimmung ist von der Senatorin für Finanzen, die über die Zulassung entscheidet, sicherzustellen.

Kontakt

Senatorin für Finanzen

Referat 33 - Personalentwicklung, Gesundheitsmanagement, Stellenausschreibungen und Personalvermittlung, Nachwuchskräfte, Zuständige Stelle -

Doventorscontrescarpe 172 C

28195 Bremen

E-Mail: referat33@finanzen.bremen.de


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