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Kurzpapier Nr. 1 der Datenschutzkonferenz: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Artikel 30 Datenschutz-Grundverordnung

Datenschutz-Grundverordnung: Die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder veröffentlichen Kurzpapier Nr. 1

Kurzbeschreibung

Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
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