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Bericht der Freien Hansestadt Bremen vom September 2017 zur Verlängerung des Sanierungsprogramms

Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 26. September 2017

Kurzbeschreibung

Das Stabilitätsratsgesetz sieht vor, dass „für den Fall, dass auch bei vollständiger Umsetzung des vereinbarten Sanierungsprogramms weiterhin eine Haushaltsnotlage droht“ ein erneutes Sanierungsprogramm zu vereinbaren ist (§ 5 Abs. 4). Die Entscheidung hierüber ist nach § 4 StabiRatG Abs. 2 in einem Prüfverfahren zu treffen, über dessen Ergebnisse der Stabilitäts-rat informiert wird, um auf dieser Grundlage anschließend eine entsprechende Vereinbarung nach § 5 StabiRatG vorzubereiten.

Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Finanzen
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