Die Richtlinie gilt für die Abiturprüfung in der Freien Hansestadt Bremen, die auf Grundlage der Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) oder der Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Bremen (NSP-V) in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt werden. Die fachspezifischen Prüfungsanforderungen legen fest, aus welchen verbindlichen Lernbereichen Prüflinge in den einzelnen Fächern in der Abiturprüfung Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen sollen, welche Art von Aufgaben in der Abiturprüfung gestellt werden, in welcher Weise die erwarteten Leistungen der Prüflinge beschrieben und nach welchen Kriterien die Prüfungsleistungen in der Abiturprüfung bewertet werden.