1_LB_305_18 Kein genereller Abschiebungsschutz wegen der schwierigen wirtschaftlichen und humanitären Lage in Afghanistan. Individuelle Einschränkungen können Abschiebungsverbot begründen. Urteil vom 12.02.2020
1_LB_305_18 Kein genereller Abschiebungsschutz wegen der schwierigen wirtschaftlichen und humanitären Lage in Afghanistan. Individuelle Einschränkungen können Abschiebungsverbot begründen. Urteil vom 12.02.2020