1 SsRs 54/20 - Fahrzeughalter oder von ihm beauftragter Fahrzeugdisponent ist nicht Normadressat des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach § 30 Abs. 3 Satz 1 StVO n.F.
1 SsRs 54/20 - Fahrzeughalter oder von ihm beauftragter Fahrzeugdisponent ist nicht Normadressat des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach § 30 Abs. 3 Satz 1 StVO n.F.