1 SsRs 9/21 - Einordnung der Bremischen Coronaverordnung als Zeitgesetz; kein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot bei Verurteilung zu einer Geldbuße auf der Grundlage der Bremischen Coronaverordnung i. V. m. dem Infektionsschutzgesetz; zur Definition des
1 SsRs 9/21 - Einordnung der Bremischen Coronaverordnung als Zeitgesetz; kein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot bei Verurteilung zu einer Geldbuße auf der Grundlage der Bremischen Coronaverordnung i. V. m. dem Infektionsschutzgesetz; zur Definition des