1 U 50/18 - Zum Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflichten eines Anlageberaters bei einer Kapitalanlage in Nachrangdarlehen sowie zur Fortwirkung der Kausalität der ursprünglichen Beratungsleistung des Anlageberaters für spätere Folgegeschäfte
1 U 50/18 - Zum Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflichten eines Anlageberaters bei einer Kapitalanlage in Nachrangdarlehen sowie zur Fortwirkung der Kausalität der ursprünglichen Beratungsleistung des Anlageberaters für spätere Folgegeschäfte