Dies ist der zwölfte Jahresbericht zur Informationsfreiheit im Land Bremen. Er beschreibt nicht nur den Stand der Umsetzung der Veröffentlichungspflichten nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz und den Umgang öffentlicher Stellen im Land Bremen mit Anträgen auf Offenlegung amtlicher Informationen, sondern enthält auch eine großartige Nachricht über die verfassungsrechtliche Verortung der Informationsfreiheit im Grundgesetz. Daneben beschreibt er eine wesentliche Schnittstelle zwischen der Informationsfreiheit und der ab 25. Mai 2018 direkt in der gesamten Europäischen Union geltenden Datenschutzgrundverordnung: Dort, wo öffentliche Stellen Algorithmen einsetzen, gilt auch für sie die Transparenzanforderung der Datenschutzgrundverordnung.