3 U 41/22 - Unterlässt es der Versicherungsnehmer, auf ihm bekannte Vorschäden gegenüber einem von ihm beauftragten Gutachter hinzuweisen, ist das Gutachten unvollständig und zur Ermittlung der Schadenshöhe ungeeignet
3 U 41/22 - Unterlässt es der Versicherungsnehmer, auf ihm bekannte Vorschäden gegenüber einem von ihm beauftragten Gutachter hinzuweisen, ist das Gutachten unvollständig und zur Ermittlung der Schadenshöhe ungeeignet