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4 WF 156/10_Gegenstandswert bei Ablehnung eines Einzelrichters
Kurzbeschreibung
Der Gegenstandswert des Verfahrens betreffend die Ablehnung eines Einzelrichters entspricht in der Regel dem Wert des zugrunde liegenden Hauptsacheverfahrens.
Ressort
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Verantwortliche Stelle
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen