5 UF 66/20 - Keine Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindesvater gemäß § 1626a BGB, wenn der Übertragung gewichtige Nachteile für das Kind entgegenstehen
5 UF 66/20 - Keine Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindesvater gemäß § 1626a BGB, wenn der Übertragung gewichtige Nachteile für das Kind entgegenstehen