Zum Jahreswechsel wirbt das Sozialressort noch einmal eindringlich für eine Umwandlung bestehender Girokonten in Pfändungsschutzkonten. Ab Januar entfällt der bisherige Pfändungsschutz beim gewöhnlichen Girokonto. Gläubiger können dann unverzüglich auf Zahlungseingänge zugreifen. Das umfasst insbesondere auch Rentenzahlungen, Kindergeld, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (,,Hartz IV").