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Änderung des Gebührentarifs der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt
Bremen
Die Kammerversammlung hat am 12. November 2024 folgende Änderung des Gebührentarifs beschlossen:
„1. In Abschnitt B) wird die Ziffer 7 Buchstabe a wie folgt geändert:
7. Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung nach § 2 BremIngG
A) Grundgebühr |
| € 350,00 |
(sofern eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen dem Antrag beiliegt, ist ein Nachlass in Höhe von € 100,00 zu gewähren)
Ausgefertigt am 12. Dezember 2024 |
| Ingenieurkammer der |
Dipl.- | ||
Präsident |
Die von der Kammerversammlung der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen am 12. November 2024 beschlossene Änderung des Gebührentarifs wird gemäß § 17 Absatz 4 des Bremischen Ingenieurgesetzes vom 25.02.2003 in zzt. gültigen Fassung genehmigt.
Bremen, den 13. Januar 2025
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | |
- Aufsichtsbehörde - |