Für das Land Bremen, hier in der Stadtgemeinde Bremerhaven, wird aufgrund der amtlichen Feststellung der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) bei gehaltenen Vögeln in einem Betrieb im Bremer Umland für die Geflügel Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner und Laufvögel eine Überwachungszone als Sperrzone festgelegt.