Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 04: Anlage 1.2/2 Zu DIN EN 1991-1-3 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-3/NA
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 04: Anlage 1.2/2 Zu DIN EN 1991-1-3 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-3/NA
Bekanntmachung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über die Bremische Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (BremLTB) - Anlage 04: Anlage 1.2/2 Zu DIN EN 1991-1-3 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-3/NA
Anlage 1.2/2
Zu DIN EN 1991-1-3 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-3/NA
Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:
1.
Hinsichtlich der Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen wird auf die Tabelle „Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen“ hingewiesen. Die Tabelle „Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen“ ist über www.bauministerkonferenz.de oder www.dibt.de abrufbar.
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Bremen und Bremerhaven liegen in der Schneelastzone 2.
2.
Zu Abschnitt 4.3 (Norddeutsches Tiefland):
In Gemeinden, die in der Tabelle „Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen“ mit Fußnote „Norddeutsches Tiefland“ gekennzeichnet sind, ist für alle Gebäude in den Schneelastzonen 1 und 2 zusätzlich zu den ständigen und vorübergehenden Bemessungssituationen auch die Bemessungssituation mit Schnee als einer außergewöhnlichen Einwirkung zu überprüfen. Dabei ist der Bemessungswert der Schneelast mit si = 2,3 μi× sk anzunehmen.
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Bremen und Bremerhaven sind mit der Fußnote als „Norddeutsches Tiefland“ gekennzeichnet.